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Forenexpertin: Dr. Frauke Höllering
Forum Sexualität
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Stand: 28. April 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Zoophilie – umgangssprachlich auch als Sodomie bekannt – ist in Deutschland seit 1974 nicht mehr strafbar. Aber: Nimmt ein Tier aufgrund sexueller Handlungen Schaden oder erleidet es Schmerzen, wird Zoophilie nach dem Tierschutzgesetz zur Straftat.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Darüber hinaus ist es nach § 184a des Strafgesetzbuchs nicht erlaubt, die Darstellungen sexueller Handlungen an Tieren zu verbreiten, zum Beispiel in Form von Fotos oder Videos. Dabei ist irrelevant, ob die Tiere tot oder lebendig sind.
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