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Sadismus - Masochismus (SM)ForumSexualität
Forenexpertin: Dr. Frauke Höllering
Forum Sexualität
Sie sind noch nicht registriert? Kostenlos registrieren Rechtliche Aspekte(Stand: 26. September 2007) Freiwillige sadomasochistische Verfahren unter erwachsenen Personen sind in der Regel nicht strafbar, es sei denn, es kommt trotz Einwilligung zu einer Körperverletzung. In diesem Fall ist die Tat nach § 228 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Wer sadistische Handlungen gegen den Willen der anderen Person ausübt, kann strafrechtlich verfolgt werden. Als relevante Straftatbestände kommen hierbei beispielsweise (gefährliche) Körperverletzung (§§ 223 und 224 StGB), Nötigung (§249 StGB) oder sexuelle Nötigung (§177 StGB) infrage. Weiterlesen: Sadismus: Weitere Informationen Autor: Onmeda Redaktion Das könnte Sie auch interessieren
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