|
Sie befinden sich hier:
Startseite > Lexika > Lexikon der Sexualität > Pornographie > Rechtliche Aspekte
ForumSexualität
Forenexpertin: Dr. Frauke Höllering
Forum Sexualität
Sie sind noch nicht registriert? Kostenlos registrieren
PornographieRechtliche AspekteStand: 29. April 2011Autor: Onmeda-Redaktion Aus Gründen des Jugendschutzes ist die Verbreitung von Pornographie in Deutschland nur stark eingeschränkt erlaubt. Sie ist jedoch nicht grundsätzlich verboten. StGB § 184 Verbreitung pornographischer Schriften(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. Absatz 1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt. (3) bis (7) (weggefallen) Fußnote § 184 Abs. 1 Nr. 7: Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 17.1.1978 I 405 - 1 BvL 13/76 - Die Verbreitung sogenannter harter Pornographie hingegen ist grundsätzlich verboten. Hierzu zählen pornographische Darstellungen mit Tieren oder Darstellungen, die Gewalt verherrlichend sind. Ebenso ist nach § 184b die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornographischer Schriften nicht erlaubt. Die Verbreitung pornographischer Darstellungen durch Rundfunk und Fernsehen ist in Deutschland nach § 184c verboten. Eine Ausnahme machen sogenannte Bezahlfernsehsender. Lesen Sie in diesem Beitrag zum ThemaPornographie
Das könnte Sie auch interessieren
Lexikon der SexualitätErfahren Sie im Lexikon der Sexualität mehr über über die wichtigsten Begriffe rund um die Sexualität. mehr ... Weitere Themen:
Disclaimer:© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten. |