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Kindesmissbrauch

Definition

Stand: 15. April 2010Autor: Onmeda-Redaktion

Wo fängt sexueller Missbrauch an? Immer dann, wenn ein Erwachsener oder älterer Jugendlicher ein Kind – aus rechtlicher Sicht einen Menschen unter 14 Jahren – benutzt, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen, liegt Missbrauch vor. Die Bandbreite reicht von anzüglichen Blicken über Berührungen bis hin zur Vergewaltigung. Manche Täter zwingen ihr Opfer, ihre oder die eigenen Geschlechtsteile zu berühren, oder sie befriedigen sich in Gegenwart des Kindes. Egal, auf welche Weise: Jeder sexuelle Missbrauch zeichnet sich dadurch aus, dass eine Person ihre Machtposition gegenüber einem Kind ausnutzt und zu ihrer eigenen Befriedigung einsetzt.

Missbrauch hat also viele Facetten. Hierzu gehört beispielsweise, wenn ein Täter:

  • gemeinsam mit einem Kind einen Porno schaut;
  • ein Kind zur Erstellung von Pornographie benutzt;
  • anzüglich mit einem Kind spricht oder es anzüglich mustert;
  • ein Kind anfasst, weil es ihn erregt;
  • sich von einem Kind berühren lässt und dabei sexuelle Empfindungen hat;
  • seinen Penis am Körper eines Kindes reibt;
  • intime Küsse wie Zungenküsse verlangt;
  • mit den Fingern oder mit Gegenständen in Anus oder Vagina eindringt;
  • ein Kind anal, oral oder sexuell vergewaltigt.

Sexueller Missbrauch muss also nicht zwangsläufig auch mit körperlicher Gewalt zusammenhängen. In der Regel zwingt der Täter sein Opfer dazu, die Taten zu verschweigen, indem er es psychisch unter Druck setzt.

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