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Kastration

Rechtliches

Stand: 27. Oktober 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Eine erzwungene Kastration ist in Deutschland verboten. Vielmehr darf der Eingriff nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden.

Wird die Kastration zur Behandlung eines abnormen Geschlechtstriebs beim Mann eingesetzt, müssen vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, welche im Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG) festgelegt sind. So muss der Betroffene beispielsweise das 25. Lebensjahr vollendet haben und die Behandlung muss angezeigt sein, um die Beschwerden des Betroffenen lindern zu können.

§ 2 Voraussetzungen der Kastration

(1) Die Kastration durch einen Arzt ist nicht als Körperverletzung strafbar, wenn 1. der Betroffene einwilligt (§ 3),

2. die Behandlung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft angezeigt ist, um bei dem Betroffenen schwerwiegende Krankheiten, seelische Störungen oder Leiden, die mit seinem abnormen Geschlechtstrieb zusammenhängen, zu verhüten, zu heilen oder zu lindern,

3. der Betroffene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat,

4. für ihn körperlich oder seelisch durch die Kastration keine Nachteile zu erwarten sind, die zu dem mit der Behandlung angestrebten Erfolg außer Verhältnis stehen, und

5. die Behandlung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vorgenommen wird.

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