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InzestRechtliche AspekteStand: 24. Oktober 2011Autor: Onmeda-Redaktion Bei Inzest kommen rechtliche Aspekte zum Tragen. In Deutschland wird der Inzest juristisch als "Beischlaf zwischen Verwandten" bezeichnet und ist strafbar. Nach § 173 des Strafgesetzbuchs ist der Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten in direkter auf- oder absteigender Linie sowie zwischen leiblichen Geschwistern, sofern sie über 18 Jahre alt sind, verboten. Anders sind rechtliche Aspekte bei anderen Verwandtschaftsgraden wie zum Beispiel Cousin und Cousine, zwischen denen ein Liebesverhältnis nicht strafbar ist. StGB § 173 Beischlaf zwischen Verwandten: (1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen. (3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren. Sexuelle Handlungen zwischen Eltern und Kindern bis zum 18. Lebensjahr werden als sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen gemäß § 174 des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft. Lesen Sie in diesem Beitrag zum ThemaInzest
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