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Homosexualität

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Stand: 21. Oktober 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Schon 1989 führte Dänemark als erstes Land eine gesetzliche Regelung für eingetragene Lebensgemeinschaften von Homosexuellen ein.

Auch in Deutschland ist Homosexualität in einer Lebensgemeinschaft mittlerweile per Gesetz anerkannt: Seit dem 1. August 2001 haben homosexuelle Paare auch in Deutschland die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, die stark an die Ehe angelehnt ist. So haben gleichgeschlechtliche Paare beispielsweise das Recht auf einen gemeinsamen Namen und gegenseitige Unterhaltsrechte und -pflichten.

Um in allen Rechten und Pflichten mit der Ehe identisch zu sein, fehlt derzeit noch die völlige Gleichstellung im Bereich des Einkommensteuerrechts und die Möglichkeit der gemeinsamen Adoption von Kindern. Bisher können Homosexuelle leibliche Kinder des Lebenspartners adoptieren (Stiefkindadoption).

In den meisten Bundesländern werden Lebenspartnerschaften vor dem Standesamt geschlossen.

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