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Forenexperte: Dr. med. Bernhard Riecke
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EhebruchRechtliche AspekteStand: 11. Dezember 2007Autor: Onmeda-Redaktion In Deutschland gilt ein Ehebruch als Verletzung der aus der Ehe folgenden Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft . BGB § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft: (1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung. Bis zur Sexualstrafreform 1969 konnte Ehebruch in Deutschland bestraft werden. Seitdem wird Ehebruch nicht mehr strafrechtlich sanktioniert. Bis 1977 konnte eheliches Fremdgehen ein Grund für eine schuldhafte Scheidung sein. Auch in den meisten anderen Industrienationen ist Ehebruch nicht strafbar. In einigen Ländern ist er aber immer noch – vor allem, wenn er von Frauen begangen wurde – mit erheblichen sozialen Missachtungen verbunden und oft auch ein Grund für eine Scheidung. In manchen islamisch geprägten Ländern und Naturvölkern drohen bei Ehebruch noch immer drastischen Sanktionen bis hin zur Todesstrafe. Lesen Sie in diesem Beitrag zum ThemaEhebruch
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