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Ehe, Partnerschaft und Familie

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft

Stand: 15. November 2007Autor: Onmeda-Redaktion

Seit dem 1. August 2001 haben homosexuelle Paare in Deutschland die Möglichkeit, eine so genannte Eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, die stark an die Ehe angelehnt ist. So haben gleichgeschlechtliche Paare beispielsweise das Recht auf einen gemeinsamen Namen, ein gegenseitiges Zeugnisverweigerungsrecht sowie gegenseitige Unterhaltsrechte und -pflichten.

Um in allen Rechten und Pflichten mit der Ehe identisch zu sein, fehlt zurzeit noch die völlige Gleichstellung im Bereich des Steuerrechts und der Möglichkeit der gemeinsamen Adoption von Kindern. Bisher ist es möglich, leibliche Kinder des Lebenspartners zu adoptieren (Stiefkindadoption). Da der Artikel sechs des Grundgesetzes Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staats stellt, hat der Deutsche Bundestag das Lebenspartnerschaftsgesetz als Recht eigener Art (Sui generis) beschlossen, welches sich nicht von der Ehe ableitet.

In den meisten Bundesländern werden gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften vor dem Standesamt geschlossen.

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