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Porträt Dr.med.Bernhard Riecke Forenexperte: Dr. med. Bernhard Riecke Forum Partnerschaft, Trennung & Co.
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Ehe, Partnerschaft und Familie

Ehe

Stand: 15. November 2007Autor: Onmeda-Redaktion

Unter einer Ehe versteht man im rechtlichen Sinne ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben zwischen Mann und Frau, welches staatlich bekundet wurde. Im Jahr 2004 gaben sich insgesamt 396.000 Paare in Deutschland das Ja-Wort. Etwa 15 Prozent aller Ehen werden zwischen Paaren geschlossen, welche schon einmal geschieden waren.

Das durchschnittliche Heiratsalter ist über die Jahrzehnte hinweg angestiegen. Es lag im Jahr 2004 bei 32 (Männer) beziehungsweise 29 Jahren (Frauen). Auch wenn die Ehe nach wie vor einen hohen Stellenwert hat, wird nichtehelichen Lebensgemeinschaften zunehmend eine höhere Bedeutung zugemessen.

Wenn während der Ehe andere sexuelle Beziehungen eingegangen werden und dies in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt, spricht man auch von einer offenen Ehe.

Bis in die 1960er Jahre hinein galt die Ehe als einzige anerkannte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. So genannte wilde Ehen gab es nur in seltenen Ausnahmen. Die Schwierigkeiten, vor denen nichteheliche Lebensgemeinschaften standen, waren teilweise erheblich. Dies änderte sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte.

Rechtliche Aspekte

Die Ehe spielt in einer Reihe von Gesetzen eine wichtige Rolle. In Deutschland stehen Ehe und Familie nach Artikel 6 Abs.1 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz des Staats:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzesgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

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