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Beschneidung

Stand: 21. September 2010Autor: Onmeda-Redaktion

Allgemeines

Unter Beschneidung versteht man Eingriffe an den äußeren Geschlechtsorganen von Mann oder Frau – also am Penis oder an der Vulva.

Bei der Beschneidung des Mannes oder auch Zirkumzision wird die Vorhaut des Penis ganz oder teilweise chirurgisch entfernt. Dies kann aus religiösen, medizinischen, hygienischen oder ästhetischen Gründen erfolgen. In Deutschland übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Beschneidung, sofern es sich um eine medizinische Indikation handelt (z.B. eine Vorhautverengung, Phimose). In den USA ist das routinemäßige Beschneiden neugeborener Jungen (engl. routine neonatal circumcision, RNC) gängige Praxis. Dort wurden bis vor wenigen Jahrzehnten routinemäßig fast alle neugeborenen Jungen beschnitten, im Jahr 2000 waren es noch rund 60 Prozent.

Die weibliche Beschneidung, also die Beschneidung von Mädchen und Frauen, ist dagegen einer Genitalverstümmelung gleichzusetzen. Hierbei wird entweder die Klitoris allein oder die Klitoris mitsamt der inneren und zum Teil auch äußeren Schamlippen entfernt. Damit soll das sexuelle Verlangen der Frauen reduziert beziehungsweise zerstört werden – auf Kosten ihrer psychischen und körperlichen Gesundheit. Pro Jahr werden etwa drei Millionen Mädchen und Frauen das Opfer genitaler Verstümmelungen. Unter anderem in über 20 Ländern Afrikas, den Golfstaaten, in Malaysia und in Indonesien ist das Beschneiden der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane noch üblich. In bestimmten afrikanischen Ländern sind über 90 Prozent aller Frauen beschnitten. Durchschnittlich sind die Mädchen bei der Beschneidung zwischen vier und zwölf Jahre alt. Die weibliche Beschneidung wird selten im Beisein eines Arztes oder mit medizinischen Geräten geschweige denn mit einer örtlichen Betäubung ausgeführt. Vielmehr finden die verschiedensten scharfen Gegenstände hierfür Verwendung – von der Rasierklingen über eine Glasscherbe bis zu einem geschärften Stein. Durch die meist unhygienischen Umstände bei der weiblichen Beschneidung kommt es bei den beschnittenen Frauen neben den operativen Schäden häufig auch zu Wundinfektionen, die mitunter teilweise zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen.

Zahlreiche Organisationen und Selbsthilfegruppen haben gegen diese Menschenrechtsverletzung seit Jahren Partei ergriffen, etwa die UNO, die WHO, die UNICEF und Amnesty International. In betroffenen Ländern haben sich mittlerweile vor allem Frauen zu nationalen Hilfsorganisationen zusammen geschlossen. Die internationale Dachorganisation hat ihren europäischen Sitz in Genf und findet sich dort unter dem Namen Inter-African-Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC).

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