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Zwangsstörung
ZwangsstörungZwangsstörung: DiagnoseStand: 11. Dezember 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz Bei einer Zwangsstörung erfolgt die Diagnose anhand einer Untersuchung der Betroffenen auf verschiedenen Ebenen: In klinischen Interviews fragt der Arzt die Symptome und begleitenden Gedanken ab. Wenn die Möglichkeit besteht, das symptomatische Verhalten zu beobachten beziehungsweise die Betroffenen zur Selbstbeobachtung anzuhalten, kann der Arzt so wichtige Informationen über die Problematik der Betroffenen gewinnen. Darüber hinaus stehen verschiedene Fragebögen zur Verfügung, mit denen es möglich ist, den Verlauf der Zwänge zu erfassen und sie zu beurteilen. Als Voraussetzung zur Diagnose einer Zwangsstörung gilt, dass Zwangshandlungen und/oder Zwangsgedanken mindestens zwei Wochen lang an den meisten Tagen aufgetreten sein müssen, die die Betroffenen als quälend erlebt oder die ihre normalen Aktivitäten gestört haben. Da Zwangssymptome auch bei vielen anderen Störungen auftreten können, ist es ratsam, diese diagnostisch auszuschließen: Zwangserscheinungen können zum Beispiel ein Anzeichen für depressive Störungen, Ängste, hypochondrische Störungen oder eine beginnende Schizophrenie sein. Nur wenn die Zwangssymptome die vorliegende Störung dominieren und daneben keine andere psychische Erkrankung vorliegt, spricht man von einer Zwangsstörung. Weiterlesen: Zwangsstörung: Therapie Das könnte Sie auch interessieren
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