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Stand: 20. Juli 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz
Bei einer Wirbelsäulenverletzung (Spinaltrauma) hängt die Therapie von der vorliegenden Verletzungsart ab. Bei leichteren Weichteilverletzungen oder bei der Stauchung eines Wirbelkörpers ist keine Operation nötig. Hier beschränkt sich die Behandlung darauf, den Rücken durch Ruhigstellung und physikalische Maßnahmen mit Wärme- oder Kälteanwendungen zu schonen. Auch stabile Brüche kann man konservativ (d.h. nicht-operativ) behandeln.
Bei einer Wirbelsäulenverletzung (Spinaltrauma) stehen vor der eigentlichen Therapie die direkt am Unfallort zu ergreifenden Sofortmaßnahmen. Hierbei ist wichtig: Wenn nach einem Unfall ein Wirbelsäulentrauma nicht sicher auszuschließen ist, ist bei allen Sofortmaßnahmen so vorzugehen, als wäre die Wirbelsäule verletzt.
In Gefahrensituationen (z.B. bei Bränden oder wenn ein Ertrinken droht) ist es allerdings unabhängig vom Ausmaß der Rückenverletzung nötig, die Betroffenen erst einmal aus der Gefahrenzone zu bergen und lebensbedrohliche Zustände zu behandeln. Die lebensnotwendigen Funktionen (Vitalfunktionen) zu sichern, ist bei den Sofortmaßnahmen zunächst vorrangig: Wenn beispielsweise ein Motorradfahrer eine verletzte Wirbelsäule hat und bewusstlos ist, muss man ihm den Helm abnehmen, um ihn (falls nötig) beatmen zu können und seine Atemwege zu sichern. Dadurch kann es bei einer Wirbelsäulenverletzung mit Halswirbelsäulenfraktur zwar zu Verschiebungen der Bruchstücke und somit zu neurologischen Ausfallerscheinungen kommen, dennoch ist der Helm immer vorsichtig zu entfernen.
Nach diesen ersten lebensrettenden Sofortmaßnahmen sorgen bei einer möglichen Wirbelsäulenverletzung am besten nur fachkundige Helfer für alle größeren Maßnahmen zur Lagerung der Betroffenen. Dabei ist es wichtig, die Halswirbelsäule sofort durch eine starre Halskrawatte zu stabilisieren und auch anschließend keinesfalls Zug auf die Halswirbelsäule auszuüben. Der Abtransport in die Klinik erfolgt bei Wirbelsäulenverletzungen mit einem geeigneten Rettungsmittel – vorwiegend mit einem Rettungshubschrauber.
Allerhöchste Vorsicht ist bei jeglichen Sofortmaßnahmen geboten, wenn Menschen mit einer Wirbelsäulenverletzung über Gefühlsstörungen oder Bewegungsunfähigkeit klagen. In solchen Fällen ist wahrscheinlich das Rückenmark bereits geschädigt. Nur eine vorsichtige Versorgung kann dann eine vollständige Durchtrennung des Rückenmarks verhindern. Auf keinen Fall dürfen die Betroffenen sitzen oder aufstehen. Daher ist ihre ständige Beaufsichtigung und Betreuung unbedingt erforderlich.
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