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Gehörlosigkeit, Taubheit

Cochlea-Implantat

Stand: 20. Dezember 2010Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz

Ist bei einer Gehörlosigkeit beziehungsweise Taubheit der Hörnerv nicht geschädigt, besteht die Möglichkeit, als Therapie eine Innenohrprothese – ein sogenanntes Cochlea-Implantat – in das Ohr einzusetzen. Das Cochlea-Implantat besteht aus einem zu implantierenden Teil und aus einem äußeren Teil, dem Sprachprozessor. Der zu implantierende Teil verfügt über Elektroden, die man mithilfe eines sehr dünnen Kabels in die Hörschnecke (Cochlea) einführt. Dort erregen beziehungsweise reizen sie anstelle der geschädigten Sinneszellen den Hörnerv direkt. Im Prinzip ist bei einem Cochlea-Implantat keine Wartung und vor allem kein Austausch von Batterien erforderlich.

Um ein Cochlea-Implantat zur Behandlung der Gehörlosigkeit einzusetzen, erfolgt in der Regel eine Vollnarkose. Die Operation dauert zwei bis drei Stunden. Das Operationsrisiko ist dabei nicht höher als bei anderen Operationen unter Vollnarkose.

Die erste erfolgreiche Cochlea-Implantation fand 1978 in Australien statt. In Deutschland erfolgte die erste Cochlea-Implantation zur Therapie einer Gehörlosigkeit oder Taubheit im Jahr 1984. Inzwischen leben weltweit rund 120.000 Menschen mit einem Cochlea-Implantat.

Funktionsweise

Das bei Gehörlosigkeit oder beidseitiger Taubheit als Therapie einsetzbare Cochlea-Implantat sorgt über folgende Funktionsweise für ein Hörvermögen:

  • Ein ohrnahes Mikrofon nimmt den Schall auf.
  • Ein Spezialkabel leitet das analoge Schallsignal vom Mikrofon zum Sprachprozessor, einem Mikroprozessor.
  • Der Sprachprozessor analysiert, digitalisiert und codiert den Schall als elektrische Impulse und leitet diese an die Sendespule weiter.
  • Die Sendespule sendet die codierten Signale an das unter der Haut sitzende Cochlea-Implantat.
  • Hier erfolgt die Umwandlung von Code in elektrische Signale und deren Weiterleitung an die implantierten Elektroden im Innenohr, um die Hörnervenfasern direkt anzuregen.
  • Das Gehirn interpretiert die Signale wie normale Reize als Schall beziehungsweise als Sprache, das heißt, es entsteht eine Hörempfindung.

Voraussetzungen

Bei einer Gehörlosigkeit beziehungsweise Taubheit ist die Therapie mit Cochlea-Implantat nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Bei Kindern: vor, während oder nach der Geburt erworbene, beidseitige Taubheit mit bestehender Leitfähigkeit des Hörnervs
  • Bei Jugendlichen und Erwachsenen: beidseitige Taubheit oder hochgradige Schwerhörigkeit
  • positives Ergebnis im sogenannten Promontorialtest zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Hörnervs
  • ausreichende anatomische Voraussetzungen – so muss die Hörschnecke oder Schneckenwindung im Innenohr vorhanden sein
  • keine schwerwiegenden Grunderkrankungen oder wiederholt auftretenden Entzündungen neben der Taubheit
  • nachgewiesene Lernfähigkeit und Lernbereitschaft, gute Fähigkeit zum Lippenablesen
  • Gewährleistung einer entsprechenden Rehabilitation
  • intaktes und motiviertes soziales Umfeld

Weiterlesen: Gehörlosigkeit, Taubheit: Therapie – Alternativen

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