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Forenexperte: Prof. Dr. Markus Suckfüll
Forum HNO
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Stand: 20. Dezember 2010Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz
Ist bei einer Gehörlosigkeit beziehungsweise Taubheit der Hörnerv nicht geschädigt, besteht die Möglichkeit, als Therapie eine Innenohrprothese – ein sogenanntes Cochlea-Implantat – in das Ohr einzusetzen. Das Cochlea-Implantat besteht aus einem zu implantierenden Teil und aus einem äußeren Teil, dem Sprachprozessor. Der zu implantierende Teil verfügt über Elektroden, die man mithilfe eines sehr dünnen Kabels in die Hörschnecke (Cochlea) einführt. Dort erregen beziehungsweise reizen sie anstelle der geschädigten Sinneszellen den Hörnerv direkt. Im Prinzip ist bei einem Cochlea-Implantat keine Wartung und vor allem kein Austausch von Batterien erforderlich.
Um ein Cochlea-Implantat zur Behandlung der Gehörlosigkeit einzusetzen, erfolgt in der Regel eine Vollnarkose. Die Operation dauert zwei bis drei Stunden. Das Operationsrisiko ist dabei nicht höher als bei anderen Operationen unter Vollnarkose.
Die erste erfolgreiche Cochlea-Implantation fand 1978 in Australien statt. In Deutschland erfolgte die erste Cochlea-Implantation zur Therapie einer Gehörlosigkeit oder Taubheit im Jahr 1984. Inzwischen leben weltweit rund 120.000 Menschen mit einem Cochlea-Implantat.
Das bei Gehörlosigkeit oder beidseitiger Taubheit als Therapie einsetzbare Cochlea-Implantat sorgt über folgende Funktionsweise für ein Hörvermögen:
Bei einer Gehörlosigkeit beziehungsweise Taubheit ist die Therapie mit Cochlea-Implantat nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
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