Bild eines Kindes mit Röteln.
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Röteln: Anzeichen, Ansteckung und Impfung

Von: Jessica Rothberg (Medizinredakteurin)
Letzte Aktualisierung: 04.04.2023

Röteln sind eine akute Virusinfektion, die zu den Kinderkrankheiten zählt und mit einem typischen Ausschlag einhergeht. Während Röteln bei Kindern meist mild verlaufen, können Erwachsene heftige Symptome entwickeln. Vor allem während der Schwangerschaft drohen Komplikationen für das Ungeborene. Wie die Ansteckung erfolgt, weshalb die Impfung so wichtig ist und wie behandelt wird.

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.

Zusammenfassung

  • Definition: Röteln sind eine akute Infektionskrankheit, die zu den Kinderkrankheiten zählt.
  • Symptome: Vor allem Fieber, Lymphknotenschwellungen und ein typischer Hautausschlag sind möglich. Kinder sind meist weniger stark betroffen als Erwachsene.
  • Ursache: Auslöser von Röteln sind sogenannte Rubellaviren bzw. Rötelnviren.
  • Impfung: Eine Impfung ist der einzig wirksame Schutz vor der Erkrankung.
  • Verlauf und Komplikationen: Meist ist der Verlauf bei Kindern mild. Je älter Betroffene sind, desto höher ist allerdings das Risiko für Komplikationen. Während der Schwangerschaft besteht ein besonders hohes Risiko für das ungeborene Kind, auch Fehlgeburten sind möglich.
  • Behandlung: Die Therapie zielt darauf ab, die Beschwerden zu lindern. Zum Einsatz kommen etwa fiebersenkende Medikamente.
  • Diagnose: Neben der Anamnese und körperlichen Untersuchung ist eine Blutuntersuchung erforderlich.

Was sind Röteln?

Röteln (Rubella) sind eine durch Rubellaviren ausgelöste Infektionskrankheit. Die Erkrankung ist äußerst ansteckend. Da Röteln überwiegend im Kindesalter auftreten, zählen sie wie Masern und Mumps zu den Kinderkrankheiten. Bei Kindern verlaufen Röteln in den meisten Fällen mild. Möglich sind etwa leichtes Fieber, Hautausschlag und Lymphknotenschwellungen. Anders sieht es bei Erwachsenen und vor allem während der Schwangerschaft aus, wobei ernste Komplikationen für das ungeborene Kind drohen. 

Häufigkeit

Die Häufigkeit von Röteln hat sich aufgrund der Impfung weltweit reduziert. In Deutschland werden jährlich nur etwa 20 bis 40 Erkrankungen gemeldet, wobei rund die Hälfte Erwachsene sind. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gilt in Deutschland seit 2020 der Status der Elimination der Röteln – vollständig ausgerottet ist das Rötelnvirus jedoch nicht.

Röteln: Ursachen und Ansteckung mit Erreger

Die Ursache von Röteln ist eine Infektion mit dem Rubellavirus beziehungsweise Rötelnvirus. Diese Erreger besitzen als Erbmaterial RNA und zählen zur Familie der Togaviren. Rubellaviren sind weltweit verbreitet und finden sich ausschließlich in Menschen.

Röteln: Wie erfolgt die Ansteckung?

Röteln sind sehr ansteckend. Die Ansteckung erfolgt dabei in der Regel über die Tröpfcheninfektion. Infizierte Personen geben winzige virushaltige Tröpfchen, beispielsweise durch Niesen oder Husten, in die Luft ab. Setzen sich die Erreger dann bei gesunden Menschen auf der Rachen- oder Nasenschleimhaut fest, können sie in die Blutbahn gelangen und Röteln auslösen.

Seltener erfolgt die Ansteckung auch über Küssen oder durch den Kontakt mit kontaminierten Gegenständen. Infiziert sich eine Schwangere, kann das Virus auf das ungeborene Kind übergehen.

Wie lange sind Röteln ansteckend?

Röteln sind rund zwei Wochen lang ansteckend. Dabei gilt die Erkrankung eine Woche vor bis eine Woche nach Auftreten des typischen Hautausschlags als ansteckend. Wer einmal Röteln hatte, ist normalerweise ein Leben lang immun.

Babys, die sich während der Schwangerschaft mit Röteln infiziert haben, können die Erreger bis zum vollendeten 1. Lebensjahr in hohen Mengen ausscheiden und sind somit besonders lang hochansteckend.

Röteln: Inkubationszeit 

Bei Röteln beträgt die Inkubationszeit, also die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch erster Symptome, etwa 14 bis 21 Tage.

Gut zu wissen: Röteln haben nichts mit Ringelröteln zu tun. Beide Kinderkrankheiten gehen zwar mit ähnlichen Hautausschlägen einher, jedoch unterscheiden sich die auslösenden Erreger. 

Röteln: Welche Symptome sind möglich?

Etwa die Hälfte der Kinder mit Röteln zeigen keinerlei Symptome – und dennoch können sie die Viren weitergeben. Kommt es zu Beschwerden, sind diese bei Kindern meist mild. 

Mögliche erste Anzeichen der Erkrankung sind:

Nach kurzer Zeit entwickelt sich der für Röteln typische Ausschlag. Kleine, hellrote und leicht erhabene Flecken entstehen oft zunächst hinter den Ohren. Dann breiten sie sich schnell über Gesicht, Hals und schließlich über den gesamten Körper aus. Der Ausschlag verschwindet nach etwa ein bis drei Tagen wieder. 

Erwachsene und Jugendliche leiden oft verstärkt unter Kopf- und Gelenkschmerzen sowie Fieber. Je älter Patient*innen sind, desto ausgeprägter können die Symptome sein.

Röteln: Weshalb die Impfung so wichtig ist

Den einzig sicheren und wirksamen Schutz vor Röteln bietet eine Impfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) empfiehlt die Impfung allen:

  • Kindern
  • gebärfähigen Frauen, die keine Impfung erhalten haben oder sich unsicher sind
  • Menschen, die mit schwangeren Frauen Kontakt haben
  • Mitarbeitenden in Gemeinschaftseinrichtungen oder Krankenhäusern

Der Impfstoff ist ein abgeschwächter Lebendvirus. Die Röteln-Impfung wird kombiniert gegen Masern und Mumps (MMR-Impfung) verabreicht, unter Umständen auch zusätzlich gegen Windpocken. Nach einer vollständigen Impfung gegen Röteln gilt eine lebenslange Immunität.

Wann und wie oft sollte gegen Röteln geimpft werden?

Für eine vollständige Grundimmunisierung sind zwei Röteln-Impfungen notwendig: 

  • Die erste Impfung erhalten Kinder zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat.
  • Die zweite Impfung wird im Abstand von 4 Wochen, spätestens bis zum 2. Lebensjahr empfohlen.
  • Wer keine zweite Impfung erhalten hat, sollte sich spätestens bis zum 18. Lebensjahr impfen lassen.

Frauen mit Kinderwunsch ihren Röteln-Titer überprüfen lassen und sich unter Umständen impfen lassen. Während der Schwangerschaft ist eine Impfung jedoch nicht ratsam. Ein Abstand von mindestens drei Monaten zwischen Impfung und Empfängnis sollte eingehalten werden. Eine versehentliche Impfung während der Schwangerschaft stellt keinen Grund für einen Abbruch dar.

Röteln trotz Impfung?

In sehr seltenen Fällen können Menschen an Röteln trotz Impfung erkranken. Möglich ist das etwa, wenn Betroffene nur eine Impfung erhalten haben. Auch wenn eine erste Rötelninfektion oder die Impfung sehr lange zurückliegen, kann die Krankheit unter Umständen erneut auftreten. Das ist jedoch sehr selten der Fall. Meist verläuft die Erkrankung dann symptomlos oder sehr mild. 

Röteln: Verlauf und Komplikationen

Röteln verlaufen oft mild. Komplikationen sind vor allem bei Kindern selten. Allgemein lässt sich sagen, dass mit zunehmendem Alter auch das Risiko für Komplikationen steigt. Doch selbst dann hat die Erkrankung in der Regel eine gute Prognose. Selten kommt es zu einer Gehirnentzündung, die schlimmstenfalls lebensbedrohlich verlaufen kann. 

Mögliche Komplikationen bei Erwachsenen und Jugendlichen

Bei Jugendlichen und Erwachsenen mit Röteln sind diese Folgeerkrankungen möglich:

Mögliche Folgen bei Neugeborenen und Babys

Infiziert sich ein Kind direkt nach der Geburt, sind schwere Symptome und Komplikationen möglich. Dazu zählen etwa Blutbildungsstörungen (selten) und Gehirnentzündungen. Schreitet die Entzündung im Gehirn fort, kann es vereinzelt nach Jahrzehnten zu Folgebeschwerden kommen, wie: 

  • Muskelzuckungen
  • epileptischen Anfällen
  • gestörter Bewegungskoordination durch krankhafte Veränderungen im Kleinhirn (zerebellarer Ataxie)

Röteln in der Schwangerschaft: Gefahr der Röteln-Embryopathie

Infiziert sich eine schwangere Frau mit dem Rötelnvirus, kann dieses auf das ungeborene Kind übergehen. Vor allem während des ersten Schwangerschaftsdrittels ist eine Infektion mit meist schwerwiegenden Folgen für die Embryonalentwicklung verbunden.

Bei dieser sogenannten Röteln-Embryopathie drohen Komplikationen wie: 

  • Herzfehler
  • Schwerhörigkeit bis hin zur Taubheit
  • Augenschädigungen wie Grauer Star
  • geringes Geburtsgewicht
  • Schädigungen des Gehirns, geistige Behinderung
  • Leberschäden
  • Probleme beim Knochenwachstum

Zudem ist das Risiko für eine Frühgeburt oder schlimmstenfalls Fehlgeburt deutlich erhöht, sofern die Schwangere nicht immun gegen Rötelnviren ist.

Röteln: Wie erfolgt die Behandlung?

Es gibt keine Therapie, die gezielt gegen das Rötelnvirus vorgehen kann. Deshalb besteht bei Röteln die Behandlung darin, die Beschwerden zu lindern. Empfehlenswert sind etwa:

  • fiebersenkende Medikamente wie Paracetamol oder Ibuprofen gegen Fieber 
  • Bettruhe einhalten, um den Körper zu schonen
  • ausreichend trinken

Erkrankte sollten sich zudem isolieren, um eine Ansteckung anderer zu vermeiden. Infizierte Kinder dürfen erst acht bis zehn Tage nachdem die Symptome und der Hautausschlag abgeklungen sind, wieder in Kindergarten oder Schule gehen. Auch bei bloßem Verdacht auf die Krankheit dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen besucht werden. 

Röteln: Diagnose und Untersuchungen

Zunächst stellt die*der Ärztin*Arzt Fragen zu den genauen Beschwerden und überprüft zudem den Impfstatus (Anamnese). Dann schließt sich eine körperliche Untersuchung an, wobei der typische Hautausschlag oft ein weiteres Indiz ist. Um Röteln jedoch sicher diagnostizieren zu können, wird eine Blutuntersuchung veranlasst. Sind Antikörper gegen das Rötelnvirus zu finden, steht die Diagnose fest. 

Während der Schwangerschaft wird zudem das Blut der Schwangeren untersucht. Unter Umständen kann auch im Rahmen der Pränataldiagnostik eine Fruchtwasserprobe auf Rubellaviren untersucht werden. Ab der 22. Schwangerschaftswoche können erfahrene Fachleute auch das Blut des Fötus auf Antikörper untersuchen.

Meldepflicht

Nach dem Infektionsschutzgesetz gilt in Deutschland eine Meldepflicht für Röteln. Dabei müssen Ärzt*innen, Labore und Gemeinschaftseinrichtungen dem jeweiligen Gesundheitsamt folgendes melden:

  • den bloßen Verdacht
  • diagnostizierte Krankheit 
  • direkter oder indirekter Nachweis von Rötelnviren
  • Tod durch Röteln