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Röteln

Röteln: Vorbeugen

Stand: 5. August 2010Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz

Die Impfung gegen Röteln ist die beste Maßnahme zum Vorbeugen dieser Virusinfektion. Während in Deutschland die Erstimpfung gegen Röteln eine hohe Akzeptanz erfährt – die Impfraten liegen bei bis zu 80 Prozent im Rahmen einer Mumps-Masern-Röteln-Impfung (MMR-Impfung) –, sind viele Menschen gerade bei der wichtigen Zweitimpfung nachlässig.

Den ersten aktiven Impfschutz erhalten Kinder in der Regel zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat. Die zweite Impfung sollte spätestens bis Ende des zweiten Lebensjahrs erfolgen. Ist dies nicht geschehen, sollte die Impfung unbedingt vor der Einschulung stattfinden. Spätestens bei der Jugendgesundheitsuntersuchung sollte sichergestellt werden, dass zwei MMR-Impfungen erfolgt sind. Ist später, vor allem bei den Mädchen, kein Impfschutz wegen der fehlenden zweiten Impfung vorhanden, so kann dies immer noch nachgeholt werden. Am besten und sichersten ist es jedoch, die erwähnten Impfregeln einzuhalten.

Bei unvollständigem oder unklaren Impfschutz gegen Röteln gelten folgende Empfehlungen:

  • Frauen im gebärfähigen Alter, die nicht geimpft sind oder deren Impfstatus unklar ist, sollten bei entsprechender Indikation eine zweimalige MMR-Impfung erhalten.
  • Frauen im gebärfähigen Alter, bei denen bislang nur eine Impfung stattgefunden hat, sollten bei entsprechender Indikation eine weitere Impfung mit einem MMR-Impfstoff bekommen.
  • Personen, die in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten und nicht geimpft sind oder bei denen der Impfstatus nicht sicher bekannt ist, sollten ebenfalls eine einmalige MMR-Impfung erhalten.

Schwangere Frauen werden nicht gegen Röteln geimpft. Eine Impfung sollte daher unbedingt spätestens drei Monate vor der Empfängnis erfolgen. Bei einer geplanten Schwangerschaft empfiehlt es sich, unbedingt rechtzeitig den Schutz vor Röteln mit dem Frauenarzt zu besprechen beziehungsweise die Konzentration der Antikörper im Blut (Titer) zu bestimmen.

Besteht bei Schwangeren ohne hinreichenden Impfschutz der Verdacht, dass sie sich mit dem Erreger der Röteln infiziert haben, können sie innerhalb von vier Tagen nach der möglichen Ansteckung noch passiv geimpft werden. Dazu werden den ungenügend vor Röteln geschützten Schwangeren Antikörper gegen das Virus verabreicht.

Was Eltern zu Hause tun können

  • Isolieren Sie Ihr Kind, damit sich andere nicht anstecken. Vermeiden Sie vor allem den Kontakt zu schwangeren Frauen oder zu Frauen, die nicht gegen Röteln geimpft sind.
  • Gönnen Sie Ihrem Kind Bettruhe, es sei denn, das Kind fühlt sich selber fit genug, um aufzustehen.
  • Ansteckungsgefahr besteht etwa bis zu fünf bis sieben Tagen nach Ausbruch der Symptome. Lassen Sie Ihr Kind möglichst solange zu Hause.

Weiterlesen: Röteln: Weitere Informationen

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