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Ringelröteln (Erythema infectiosum)

Ringelröteln (Erythema infectiosum): Diagnose

Stand: 31. August 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz

Der Arzt stellt die Ringelröteln-Diagnose (Erythema infectiosum) meist anhand des charakteristischen Exanthems (Hautausschlag). Fehlt dieses Exanthem oder zeigt es ein untypisches Muster, lassen sich die Ringelröteln ab dem zehnten Erkrankungstag auch im Rahmen einer Blutabnahme feststellen: Bei einer Infektion bilden sich spezifische Antikörper im Blut (Anti-B19-IgM). Diese Antikörper sind Wochen bis wahrscheinlich Jahre nach einer durchgemachten Ringelröteln-Infektion nachweisbar und erlaube so die Diagnose.

Eine Infektion mit Ringelröteln stellt in der Schwangerschaft eine Gefahr für das Ungeborene dar. Daher überwacht der Arzt die Gesundheit des Kindes nach einer Ringelröteln-Diagnose in der Schwangerschaft sehr genau. Dazu bestimmt er den Wert des sogenannten Alpha-Fetoproteins (AFP). Die Eiweißverbindung AFP kommt bei Ungeborenen in hoher Konzentration vor. Anhand der AFP-Werte kann der Arzt in Kombination mit Ultraschalluntersuchungen frühzeitig mögliche Schäden des Kindes feststellen und bei Bedarf angemessen reagieren.

Weiterlesen: Ringelröteln (Erythema infectiosum): Therapie

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