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Stand: 11. Dezember 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz
Die für eine Zwangsstörung typischen Symptome kann man in drei Arten unterteilen: Zwangsgedanken, Zwangsimpulse und Zwangshandlungen. Bei mindestens zwei Drittel aller Zwangsstörungen treten Zwangsgedanken und Zwangshandlungen als gemeinsame Symptome auf.
Bei einer Zwangsstörung wiederholen sich diese Symptome auf immer gleiche Weise; bestimmte Gedankeninhalte oder Handlungen drängen sich auf, obwohl die Betroffenen sie als sinnlos erleben. Sie lassen sich nicht vermeiden oder unterdrücken. Bei dem Versuch, sich den Gedanken oder Handlungen zu widersetzen, tritt eine intensive innere Spannung und Angst auf.
Eine Zwangsstörung äußert sich unter anderem durch zwanghaft auftretende Gedanken oder Vorstellungen, die häufig als Gegenimpuls zu einer Situation entstehen. Diese Symptome bezeichnet man als Zwangsgedanken. Beispiel hierfür ist das zwanghafte Aufdrängen gotteslästerlicher Worte in der Kirche oder der Zwang, bei besonders feierlichen Anlässen aufspringen und ordinäre Beschimpfungen von sich geben zu wollen. Außerdem können Zwangsgedanken in Form von Zwangsbefürchtungen – beispielsweise um die Gesundheit von Angehörigen – auftreten. Die Betroffenen empfinden Zwangsgedanken als unsinnig und versuchen (meist vergeblich), sie zu unterdrücken. Schließlich fühlen sie sich den Zwangsgedanken hilflos ausgeliefert. Typische Inhalte von Zwangsgedanken sind die Furcht, sich beim Kontakt mit Objekten oder anderen Menschen zu beschmutzen, dauernde und unlösbare Zweifel, bestimmte Dinge getan oder unterlassen zu haben (so etwa die Frage, ob sie das Autolicht angelassen haben) oder der zwanghafte Gedanke, die eigene Gesundheit könnte gefährdet sein. Oft treten bei einer Zwangsstörung verschiedene Zwangsgedanken auf.
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