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Schäden durch Lärm

Lärm beheben

Stand: 3. Januar 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Nicht immer ist es möglich, Lärm zu beheben und einer Lärmquelle völlig zu entkommen. Lärmschutzkopfhörer und Gehörschutzstöpsel können vor lästigen Geräuschen schützen, jedoch empfinden einige Personen die verstärkte Wahrnehmung der eigenen Körpergeräusche, wie zum Beispiel den Pulsschlag, als störend. Spezielle Schallschutzwände und -fenster schirmen Geräusche von außen zudem weitgehend ab.

Rechtliche Grundlagen

Eine einheitliche rechtliche Grundlage zum Thema Lärmschutz existiert bislang nicht. Vielmehr gibt es unterschiedliche gesetzliche Richtlinien, in welchen Grenzwerte für verschiedene Lärmquellen und -arten festgelegt wurden. Für manche Lärmursachen gibt es keine gesetzlichen Regelungen.

Lärm am Arbeitsplatz

Schätzungsweise fünf Millionen Menschen leiden unter Lärm am Arbeitsplatz mit einer gesundheitsschädlichen Geräuschkulisse von über 85 dB(A). Personen, welche aus beruflichen Gründen einem hohen Geräuschpegel ausgesetzt sind, sind besonders gefährdet, aufgrund des Lärms beeinträchtigt zu werden. In der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) hat die Bundesregierung in Anlehnung an die EU-Richtlinien festgelegt, dass bei Lärm am Arbeitsplatz bestimmte Grenzwerte eingehalten werden müssen, um einen ausreichenden Lärmschutz zu gewährleisten. Das Gesetz sieht vor, dass ein Lärmpegel von 80 dB(A) nicht überschritten werden darf – andernfalls ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen.

Lärm im Straßenverkehr

Lärm im Straßenverkehr empfinden viele Menschen als belastend. Durch verbesserte Straßenbeläge und optimierte Technik sind Autos, Busse und Bahnen zwar insgesamt leiser geworden, durch das erhöhte Verkehrsaufkommen wurde der Geräuschpegel jedoch nicht verringert. Beim Bau neuer Straßen beziehungsweise Veränderungen an Straßen schreibt die Verkehrslärmschutzverordnung bestimmte Grenzwerte vor. So darf in allgemeinen Wohngebieten der Wert von 59 dB(A) tagsüber nicht überschritten werden; in der Nacht gilt ein Grenzwert von 49 dB(A). Für ältere Straßen gelten diese Richtlinien allerdings nicht.

Zudem werden in Anlehnung an die 2002 ins Leben gerufene Umgebungslärmrichtlinie für Hauptverkehrsstraßen sogenannte Lärmkarten erstellt. Die Lärmkarten stellen dar, wie hoch der Geräuschpegel auf einer Straße ist und dienen der schrittweisen Einführung von Maßnahmen zur Minderung des Lärms.

Baulärm

Baulärm kann das Wohlbefinden erheblich einschränken. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm sind Richtlinien mit Grenzwerten für Baulärm festgehalten. So sollte der Geräuschpegel durch Bauarbeiten in einem Wohngebiet tagsüber Werte von 55 dB(A) nicht überschreiten. Nachts gilt der Baulärm-Grenzwert von 40 dB(A). Bei lauteren Geräuschen muss die Aufsichtsbehörde entsprechende Betriebszeiten festlegen oder für ausreichend Schutzmaßnahmen sorgen.

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