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Stand: 20. Dezember 2010Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz
Bei einer Gehörlosigkeit beziehungsweise Taubheit hängt die Therapie von der Ursache des Hörverlusts ab. Eine starke Schwerhörigkeit lässt sich unter Umständen mit einem Hörgerät behandeln; wenn die Hörschädigung zu stark ausgeprägt ist, ist mit einem Hörgerät jedoch keine Verbesserung erzielbar.
Daneben lässt sich ein Hörvermögen unter Umständen mit einem Implantat (sog. Cochlea-Implantat: Cochlea = Hörschnecke im Innenohr) herstellen. Das hierdurch erreichte Hörvermögen ist allerdings nicht mit dem gesunden Gehör gleichzusetzen. Entscheidend für eine erfolgreiche Therapie der Gehörlosigkeit beziehungsweise Taubheit durch eine Implantation ist eine anschließende Rehabilitation. Diese ist sehr umfangreich und langwierig und erfolgt in speziellen Zentren. Zunächst ist es notwendig, das Hören und Sprechen neu zu erlernen. Nur ein ständiges Training und eine entsprechende Motivation führen zu guten Erfolgen. Kinder, die von Geburt an taub sind, erhalten die Implantate zur Behebung der Gehörlosigkeit in der Regel zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr, damit sich die Sprechfähigkeit herausbilden kann. Vor dem ersten Lebensjahr sollte der Eingriff wegen der möglichen Operationsrisiken nicht erfolgen; nach dem achten Lebensjahr ist er nicht mehr möglich.
Die Eltern betroffener Kinder sollten beachten, dass sich auch bei einem schon im frühesten Kindesalter eingesetzten Cochlea-Implantat eine erfolgreiche Hör- und Sprachentwicklung nicht sicher gewährleisten lässt. Daher ist es nicht sinnvoll, bei gehörlosen Kindern ein Cochlea-Implantat einzusetzen und die betroffenen Kinder gleichzeitig von anderen gehörlosen Kindern abzusondern und ihre anschließende Förderung ausschließlich lautsprachlich zu orientieren. Bei Erwachsenen, die ihr Gehör verlieren, ist eine Cochlea-Implantation dann erfolgversprechend, wenn sie bereits sprechen konnten.
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