Sie befinden sich hier:

Startseite > Krankheiten > Ohrenerkrankungen > Hörtests > Überschwellige tonaudiometrische Prüfungen

Hörtests

Überschwellige tonaudiometrische Prüfungen

Stand: 27. März 2012Autor: Onmeda-Redaktion

Überschwellige tonaudiometrische Prüfungen dienen dazu, den Ort der Schädigung im Ohr festzustellen. Mit diesem Hörtest kann der Arzt eine Schädigung der Haarzellen im Innenohr von einer Schädigung des Hörnervs unterscheiden. Bei einseitiger Schwerhörigkeit setzt der Arzt das schwerhörige Ohr einer höheren Lautstärkeintensität aus als das gesunde. Findet hierbei ein Ausgleich im Lautheitsempfinden beider Ohren statt, sind wahrscheinlich die Haarzellen verletzt, welche die Schwingungen der Gehörknöchelchen in elektrische Impulse umwandeln. Findet kein Ausgleich statt, kann der Hörnerv beschädigt sein, der diese elektrischen Impulse zum Gehirn transportiert. Zudem nehmen Personen mit einer Innenohrschädigung Lautstärke-Schwankungen stärker wahr als normal Hörende. Dies kann der Arzt ebenfalls nutzen, um Verletzungen im Innenohr näher zu bestimmen.

Lesen Sie in diesem Beitrag zum Thema

Hörtests

Das könnte Sie auch interessieren

Ohrenerkrankungen

Ohrenerkrankungen

Erfahren Sie im Überblick mehr über Ohrenerkrankungen und welche Diagnosemöglichkeiten es gibt. mehr ...

Weitere Themen:

Am häufigsten gelesen

Bilderpaarsuche

Bilderpaarsuche

Bilderpaarsuche ist ein Merkspiel, das Sie sicher noch aus Kindertagen kennen. Halten Sie Ihr Gedächtnis in Schwung und spielen Sie hier Bilderpaarsuche online! mehr ...

Weitere Themen:

PartnerangeboteAnzeige

Disclaimer:

© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.