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Welche Rechte hat man bei MS auf eine Rente?

Stand: 1. Januar 2006Autor: Onmeda-Redaktion

Allgemeines

Da jeder Beschäftigte automatisch einer Rentenversicherung angehört, besteht auch für berufstätige Patienten mit multipler Sklerose (MS) ein Anspruch auf Invaliditätsrente, wenn eine schwere Behinderung vorliegt.

Viele MS-Betroffene können ihren Beruf zumindest viele Jahre lang ohne größere Einschränkung weiter ausüben. Oft haben die Kolleginnen und Kollegen ebenso wie der Arbeitgeber Verständnis dafür, dass sie ab und zu rascher ermüden oder ihre körperliche Belastbarkeit vorübergehend abnimmt, was zum Beispiel häufigere Pausen erforderlich macht. Dieses Verständnis beruht nicht zuletzt häufig auf der Erfahrung, dass berufstätige Menschen mit MS ihre Erkrankung im Gegensatz zu manch anderen nicht ausnutzen und sehr zuverlässige Mitarbeiter sind. Die Diagnose einer MS allein ist weder ein Grund für eine dauernde Arbeitsunfähigkeit noch für eine Kündigung oder gar Berentung.

Hauptziel aller Rehabilitationsmaßnahmen ist das Vermeiden ungünstiger Frühberentungen mit einem niedrigen Verrentungsalter und entsprechend niedrigen Renten. Nach wie vor erfolgt bei manchen Betroffenen auf dem Hintergrund tiefgreifender Ängste über den weiteren Verlauf und teilweise überholter Einschätzungen der Sozialversicherungsträger bereits im ersten Krankheitsjahr eine "Panik"-Berentung. Eine bei Frauen im Vergleich zu Männern etwa doppelt so häufige Frühberentung erklärt sich dabei auch aus der verständlichen Besorgnis Betroffener, mit ihrer MS nicht mehr der Mehrfachbelastung durch Beruf, Familie und Haushalt gerecht werden zu können. Schon weil die Höhe der Rente überwiegend von den eingezahlten Beiträgen abhängt, stellt eine vorzeitige Berentung kein erstrebenswertes Ziel dar. Auch bei einer reduzierten Belastungsfähigkeit ist ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit oft höher als eine Rente.

Untersuchungen von im ersten Krankheitsjahr erfolgten Berentungen haben ergeben, dass diese rückblickend nur ausnahmsweise (etwa bei 20%) begründet waren. Gegen einen zu frühen beruflichen Rückzug spricht neben der größeren ökonomischen Unabhängigkeit unter anderem auch ein häufig günstiger Effekt von Arbeit und Beruf auf das Selbstwertgefühl.

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