Sie befinden sich hier:

Startseite > Krankheiten > Morbus Gaucher (Gaucher-Syndrom) > Vorbeugen

Forum

Seltene Krankheiten

Diskussion und Erfahrungsaustausch im Forum Seltene Krankheiten

Foren-Login

Sie sind noch nicht registriert? Kostenlos registrieren

Morbus Gaucher (Gaucher-Syndrom)

Morbus Gaucher (Gaucher-Syndrom): Vorbeugen

Stand: 30. März 2012Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz

Da es sich bei Morbus Gaucher (Gaucher-Syndrom) um eine Erbkrankheit handelt, ist ein gezieltes Vorbeugen nicht möglich. Eltern von betroffenen Kindern erfahren meist erst mit der Geburt eines erkrankten Kindes, dass sie die Anlage für die Erkrankung tragen, und diese mit einer Wahrscheinlichkeit von 25 Prozent beim nächsten Kind wieder auftreten kann. Prinzipiell ist in einer solchen Konstellation zukünftig eine vorgeburtliche Gen-Untersuchung möglich. Betroffene Paare können das Angebot einer genetischen Beratung wahrnehmen.

Weiterlesen: Morbus Gaucher (Gaucher-Syndrom): Weitere Informationen

Das könnte Sie auch interessieren

Krankheitsgebiete

Krankheitsgebiete

Von A wie Allergien bis Z wie Zahnerkrankungen – hier finden Sie alle Krankheiten nach Krankheitsgebieten sortiert. mehr ...

Weitere Themen:

Am häufigsten gelesen

Bilderpaarsuche

Bilderpaarsuche

Bilderpaarsuche ist ein Merkspiel, das Sie sicher noch aus Kindertagen kennen. Halten Sie Ihr Gedächtnis in Schwung und spielen Sie hier Bilderpaarsuche online! mehr ...

Weitere Themen:

PartnerangeboteAnzeige

Disclaimer:

© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.