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Maul- und Klauenseuche (MKS)

Maul- und Klauenseuche (MKS): Vorbeugen

Stand: 22. Februar 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz

Bei Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Tierbestand sind Maßnahmen zum Vorbeugen ihrer Ausbreitung notwendig. Sie erfolgen in Deutschland nach dem Tierseuchengesetz und der daraus hervorgegangenen Rechtsverordnung, der MKS-Verordnung. Diese Maßnahmen können Folgendes umfassen:

  • Vollständige Sperrung des betroffener Betriebs (Hof): Je nach Lage errichtet man um den Betrieb herum einen etwa drei Kilometer großen Sperrbereich mit entsprechenden Zugangsbeschränkungen für Mensch und Tier. Falls erforderlich, kann man um den Hof zusätzlich eine Beobachtungszone von zehn Kilometern und bei Bedarf eine ausgeweitete Schutzzone einrichten.
  • Desinfektion von Personen und Gegenständen: Da der Erreger der Maul- und Klauenseuche (das MKS-Virus) säureempfindlich ist, ist er mithilfe von Zitronen- oder Ameisensäure oder auch Formaldehyd deaktivierbar. Die Desinfektion kann durch Desinfektionsbäder oder -matten erfolgen.
  • Einfuhrverbot für mögliche Virusträger: Dieses Verbot kann alle möglichen Virusträger, bis hin zu Lebensmitteln für den persönlichen Bedarf, betreffen.

Da es nur in Einzelfällen bei engem Kontakt mit dem Erreger der Maul- und Klauenseuche zu einer Übertragung auf den Menschen kommt, können Sie einer Ansteckung vorbeugen, indem Sie im Umgang mit Tieren auf Hygiene achten. Wenn sich aus beruflichen Gründen intensiver Kontakt zu mit Maul- und Klauenseuche infizierten Tieren nicht vermeiden lässt, haben Sie jedoch auch bei einer Ansteckung nichts zu befürchten.

Impfungen

Gegen drei bekannte und verbreitete Arten der Maul- und Klauenseuche (MKS) erfolgten zum Vorbeugen von Seuchenzügen bis ins Jahr 1992 innerhalb der Europäischen Union flächendeckend Impfungen gefährdeter Tiere. Diese Maßnahme hat dazu geführt, dass die bekannten Seuchentypen in Europa praktisch verschwunden sind. Da sich die Formen der Maul- und Klauenseuche – ähnlich dem Grippevirus – im Lauf der Zeit verändern und ein Impfstoff nur dann wirksam ist, wenn man ihn gezielt auf den Seuchenstamm hin entwickelt, wurde seither auf eine flächendeckende Impfung in der EU verzichtet. Ein weiterer Grund für die Abschaffung der Flächenimpfung ist der Umstand, dass geimpfte und infizierte Tiere aufgrund der Antikörperbildung nicht eindeutig unterscheidbar sind. Es gibt jedoch Impfstoffe, deren Anwendung im Notfall – bei Ausbruch einer Seuche zum Schutz von Tieren in der weiteren Umgebung – erlaubt ist.

Weiterlesen: Maul- und Klauenseuche (MKS): Weitere Informationen

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