Sie befinden sich hier:

Startseite > Krankheiten > Magen-Darm-Erkrankungen > Analfissur > Definition

Analfissur (Afterriss)

Analfissur: Definition

Stand: 29. Dezember 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz

Bei einer Analfissur handelt es sich um Längsrisse der Schleimhaut im Bereich des äußeren Enddarms. Mitunter entzündet sich eine Analfissur und heilt dann schlecht ab. Mediziner sprechen deshalb bei einer Analfissur auch von einem Geschwür (Ulkus). Eine Analfissur gehört zu den Enddarmerkrankungen, wobei man zwischen der akuten und der chronischen Analfissur unterscheidet.

Schätzungen zufolge ist etwa jeder zweite Erwachsene von Beschwerden im Bereich des Enddarms betroffen, zum Beispiel Hämorrhoiden, Analabszessen, Anal- und Steißbeinfisteln, aber auch Rektum- und Analkarzinomen. Viele Betroffene versuchen jedoch, Beschwerden in dieser intimen Körperregion aufgrund von Scham zunächst mit Salben, Cremes und Hausmitteln selbst zu behandeln, bevor sie einen Arzt aufsuchen.

Weiterlesen: Analfissur: Ursachen

Das könnte Sie auch interessieren

Magen-Darm-Erkrankungen

Magen-Darm-Erkrankungen

Erfahren Sie im Überblick mehr rund um das Thema Magen-Darm-Erkrankungen von A-Z. mehr ...

Weitere Themen:

Am häufigsten gelesen

Bilderpaarsuche

Bilderpaarsuche

Bilderpaarsuche ist ein Merkspiel, das Sie sicher noch aus Kindertagen kennen. Halten Sie Ihr Gedächtnis in Schwung und spielen Sie hier Bilderpaarsuche online! mehr ...

Weitere Themen:

PartnerangeboteAnzeige

Disclaimer:

© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.