Startseite > Krankheiten > HIV und AIDS > HIV-PEP (HIV-Postexpositionsprophylaxe) > Wo erhält man die HIV-PEP?
Stand: 6. August 2010Autor: Onmeda-Redaktion
Um eine HIV-PEP (HIV-Postexpositionsprophylaxe) zu erhalten, begeben Sie sich am besten so rasch wie möglich (innerhalb von 2 bis 48 Stunden) in die HIV- oder Notfallambulanz einer Klinik oder in eine HIV-Schwerpunktpraxis.
Doch nicht alle Kliniken oder Schwerpunktpraxen sind auf eine HIV-PEP vorbereitet und haben die Medikamente vorrätig beziehungsweise kennen sich damit aus. Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. bietet deshalb im Internet eine Liste mit Kliniken an, die rund um die Uhr eine HIV-PEP vorrätig haben sollten. Auch bei der Telefonberatung der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) können Sie erfahren, wo sich die nächste Spezialambulanz oder -klinik befindet, die eine HIV-PEP anbietet.
Um keine wertvolle Zeit zu verlieren, sollten Sie in der Klinik direkt deutlich sagen, dass Sie eine HIV-PEP wünschen. In vielen Kliniken ist es zudem sinnvoll, gleich nach dem diensthabenden Internisten zu fragen, da dieser sich in der Regel am besten mit der HIV-PEP auskennt.
Bringen Sie Ihren HIV-positiven Partner idealerweise in die Klinik mit. Je nachdem, welche Blutwerte bei ihm vorliegen und welche Medikamente er einnimmt beziehungsweise eingenommen hat, kann dies ein Hinweis für den Arzt sein, ob eine HIV-PEP notwendig ist und welche Medikamentenkombination am sinnvollsten ist.
Ist Ihrem Sexualpartner unbekannt, ob er HIV-positiv ist, aber befürchtet er dies begründet, kann ein HIV-Schnelltest Klarheit schaffen. Dieser liefert schon nach ein bis zwei Stunden ein Ergebnis.
Sollen Sie selbst die HIV-PEP erhalten, wird auch dann zuerst ein HIV-Schnelltest durchgeführt, um sicherzustellen, dass nicht schon seit längerer Zeit eine HIV-Infektion besteht, denn dann wäre eine HIV-PEP ohne Wirkung.
Die Medikamente, die bei einer HIV-PEP zum Einsatz kommen, sind formal gesehen für diesen Einsatz nicht zugelassen. Damit trotzdem eine Behandlung erfolgen kann, ist der Arzt verpflichtet, Sie darüber zu informieren und von Ihnen eine Unterschrift einzuholen, die besagt, dass man Sie aufgeklärt hat.
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