Sie befinden sich hier:

Startseite > Krankheiten > Herz-Kreislauf-Erkrankungen > Vorhofflimmern > Vorbeugen

Vorhofflimmern

Vorhofflimmern: Vorbeugen

Stand: 26. Februar 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz

Wenn Sie einem Vorhofflimmern vorbeugen möchten, ist es unerlässlich, begünstigende Erkrankungen rechtzeitig behandeln zu lassen und Risikofaktoren zu meiden. Dazu gehören:

Zum Vorbeugen von Vorhofflimmern gehört es auch, Zeichen von Herzschwäche wie Luftnot, Angina pectoris oder Kurzatmigkeit immer ernst zu nehmen und abzuklären. Außerdem ist es ratsam, Ihren Blutdruck regelmäßig zu kontrollieren und einen möglichen Diabetes gut einstellen zu lassen.

Allgemein können Sie nicht nur Vorhofflimmern, sondern allen Herzgefäßerkrankungen durch eine gesunde Lebensführung vorbeugen. Diese verwirklichen Sie, wenn Sie

  • sich ausgewogen ernähren,
  • regelmäßig Sport treiben,
  • mögliches Übergewicht reduzieren beziehungsweise Ihr Gewicht regelmäßig kontrollieren,
  • auf das Rauchen verzichten und
  • Alkohol nur in Maßen trinken.

Weiterlesen: Vorhofflimmern: Weitere Informationen

Das könnte Sie auch interessieren

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Erfahren Sie im Überblick mehr rund ums Thema Herz-Kreislauf-Erkrankungen von A-Z. mehr ...

Weitere Themen:

Am häufigsten gelesen

Sudoku

Sudoku

Sudoku spielen fördert das logische Denken und die Konzentrationsfähigkeit und hilft Ihnen, Ihr Gedächtnis spielerisch zu trainieren. mehr ...

Weitere Themen:

Disclaimer:

© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.