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Osteotomie

Durchführung

Stand: 10. März 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Zur Durchführung der Osteotomie wird der betroffene Knochen durchtrennt und begradigt. Wenn Weisheitszähne herausoperiert werden müssen, kann eine Osteotomie notwendig sein, da sie oftmals teilweise oder komplett im Knochen feststecken. In diesem Fall muss ein Stück des Knochens entfernt werden.

Umstellungsosteotomie

Wenn eine Achsenkorrektur von Röhrenknochen vorgenommen werden muss – zum Beispiel, um O-Beine (Genua vara) oder X-Beine (Genua valga) zu beseitigen –, wird dies auch als Umstellungsosteotomie (Korrekturosteotomie) bezeichnet. Diese kann erfolgen, indem Knochenkeile entnommen werden (zuklappende oder subtraktive Keilosteotomie) oder eingesetzt werden (aufklappende oder additive Keilosteotomie).

Bei O- oder X-Beinen beispielsweise werden die Gelenke ungleichmäßig stark beansprucht. Durch diese Fehlbelastung können Knorpelschäden auftreten, die einen Gelenkverschleiß (Arthrose) nach sich ziehen können. Mithilfe der Umstellungsosteotomie kann die Beinachse entsprechend korrigiert werden.

Im Anschluss an die Umstellungsosteotomie fixiert der Arzt die Knochenabschnitte mithilfe von Platten, Klammern, Drähten und Schrauben oder Nägeln. Die Fixierungen können lebenslang im Körper verbleiben, mindestens aber so lange, bis sich neues Knochengewebe gebildet und ausreichend verfestigt hat.

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