Startseite > Krankheiten > Gelenkerkrankungen > Osteopathie > Anerkennung als Osteopath in Deutschland und im Ausland
Stand: 1. April 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Der Begriff Osteopath ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Lediglich das Bundesland Hessen macht hier eine Ausnahme durch die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Osteopathie (WPO-Osteo), die in Hessen die Osteopathie-Ausbildung gesetzlich regelt.
Nach erfolgreicher Diplomarbeit darf der Osteopath in Deutschland den Titel D.O. – Doktor der Osteopathie – führen. Diese Bezeichnung ließ der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) zwar als Wortmarke schützen, sie hat aber rechtlich keine Bedeutung, ist also nicht wie ein Doktorgrad anderer Studiengänge zu verstehen. Auch kann der Titel keinesfalls mit dem US-amerikanischen D.O. (Doctor of Osteopathy) gleichgesetzt werden, weil der Osteopath in den USA eine vollwertige medizinische Ausbildung absolviert hat.
In den USA ist die Ausbildung als Osteopath seit 1963 ein medizinischer Studiengang am College. Nach dem medizinischen Grundstudium und theoretischen sowie klinischen Schwerpunktstudien schließt der Osteopath die Ausbildung mit dem Doctor of Osteopathy (D.O.) ab. Der D.O. steht gleichberechtigt neben dem Medical Doctor (M.D.) – dem medizinischen Doktor –, der durch das Medizinstudium am Medical College erworben wird. Nach einer chirurgischen Weiterbildung darf der Osteopath sogar als Chirurg arbeiten, also zum Beispiel operieren.
In Großbritannien kämpften die Osteopathen seit Anfang des 20. Jahrhunderts um Anerkennung im englischen Gesundheitswesen. Die Zulassung wird allerdings erst seit 1993 durch den Osteopathy Act geregelt. Seitdem muss sich jeder Osteopath beim General Osteopathic Council registrieren lassen, wenn er in Großbritannien auch als Osteopath praktizieren möchte. Bisher ist die Osteopathie dort nicht Teil des staatlichen Gesundheitswesens, im privaten Gesundheitsmarkt gewinnt sie aber mehr und mehr an Bedeutung.
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