Mausarm (RSI-Syndrom, Repetitive Strain Injury)

Mausarm (RSI-Syndrom, Repetitive Strain Injury): Verlauf

Stand: 18. Januar 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz

Beim Mausarm (RSI-Syndrom, Repetitive Strain Injury) hängt der Verlauf in hohem Maß vom Verhalten der Betroffenen ab: Sobald einmal ein Mausarm aufgetreten ist, ist es unumgänglich, die Arbeitsplatzbedingungen konsequent zu ändern, damit die Beschwerden dauerhaft abklingen. Häufig vergessen die Betroffenen jedoch nach einer gewissen beschwerdefreien Zeit, wie wichtig vorbeugende Maßnahmen auch in der weiteren beruflichen Tätigkeit sind, wodurch es beim Mausarm immer wieder zu Rückfällen kommt.

Um den Mausarm beziehungsweise das RSI-Syndrom als Berufskrankheit anerkennen zu lassen, ist es notwendig, den Krankheitsverlauf genau zu dokumentieren. Oft ist es für die Betroffenen nicht einfach, für ihre RSI-Symptome eine Anerkennung als Berufserkrankung zu erhalten, da sich die subjektiven Beschwerden nicht immer eindeutigen Krankheitsbefunden zuordnen lassen.

Weiterlesen: Mausarm (RSI-Syndrom, Repetitive Strain Injury): Vorbeugen

Das könnte Sie auch interessieren

Gelenkerkrankungen

Gelenkerkrankungen

Erfahren Sie im Überblick mehr rund um das Thema Gelenkerkrankungen von A-Z. mehr ...

Weitere Themen:

Am häufigsten gelesen

Bilderpaarsuche

Bilderpaarsuche

Bilderpaarsuche ist ein Merkspiel, das Sie sicher noch aus Kindertagen kennen. Halten Sie Ihr Gedächtnis in Schwung und spielen Sie hier Bilderpaarsuche online! mehr ...

Weitere Themen:

PartnerangeboteAnzeige

Disclaimer:

© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.