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Hammerzeh, Krallenzeh

Hammerzeh, Krallenzeh: Definition

Stand: 23. Februar 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz

Hammerzeh und Krallenzeh sind klassische Zehenfehlbildungen:

  • Die Hammerzehe ist durch eine dauerhafte Beugung im Zehenendgelenk gekennzeichnet, bei der das Grundgelenk gestreckt ist,
  • bei der Krallenzehe ist das Grundgelenk überstreckt, während Zehenmittel- und -endgelenk gebeugt sind.

Im Frühstadium lässt sich die für Hammerzeh und Krallenzeh typische Zehenfehlstellung häufig noch passiv ausgleichen. Später versteifen sich die Zehen II-V, was dann weder passiv noch aktiv ausgleichbar ist.

Häufigkeit

Hammerzeh und Krallenzeh weisen eine große Häufigkeit auf, wobei sich Hammerzehen insgesamt häufiger entwickeln als Krallenzehen. Beide Zehenfehlstellungen treten meist zusammen mit anderen Fußmissbildungen wie Hallux valgus oder Spreizfuß auf.

Weiterlesen: Hammerzeh, Krallenzeh: Ursachen

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