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Stand: 25. April 2012Autor: Onmeda-Redaktion
Die gynäkologische Krebsfrüherkennung dient dazu, Krebserkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane in einem frühen Stadium zu entdecken und dadurch die Heilungsaussichten zu verbessern.
Bei gynäkologischen Krebserkrankungen, also Tumoren der weiblichen Geschlechtsorgane, gilt: Je früher die Diagnose und Behandlung, desto besser ist die Prognose. Daher hat in Deutschland jede Frau ab 20 Jahren einmal im Jahr Anspruch auf eine gynäkologische Krebsfrüherkennung. Insbesondere Gebärmutterhalskrebs und Brustkrebs kann der Arzt mithilfe der sogenannten Krebsvorsorge-Untersuchungen frühzeitig entdecken.
Die Untersuchungen sind in der Regel schmerzlos und wenig aufwendig. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die anfallenden Kosten für die gynäkologische Krebsfrüherkennung.

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Alle Frauen ab einem Alter von 20 Jahren sollten die gynäkologische Krebsfrüherkennung wahrnehmen. In diesem Alter dient die Untersuchung insbesondere dazu, Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs zu erkennen. Um Krebsvorsorge im eigentlichen Sinn handelt es sich, wenn der Arzt Krebsvorstufen feststellt und entfernt, bevor sich daraus ein bösartiger Tumor ausbildet.
Mit der Krebsfrüherkennung und der Krebsvorsorge lassen sich Krebserkrankungen jedoch nicht vorbeugen. So spielen viele, teils unbekannte Faktoren eine Rolle bei der Krebsentstehung. Um dennoch das Krebsrisiko zu senken, ist die Früherkennung besonders wichtig. Das Ziel ist, Krebs oder Krebsvorstufen noch in einem frühen Stadium zu entdecken, in welchem sie noch gut behandelbar sind.
Ab dem 30. Lebensjahr untersucht der Frauenarzt während der jährlichen Früherkennungs-Untersuchung zusätzlich die Brust und leitet die Frau zur Selbstuntersuchung der Brust an. Die Selbstuntersuchung ist ein wichtiger Baustein in der Brustkrebs-Vorsorge.
Im Alter von 50 bis 69 Jahren können Frauen alle zwei Jahre eine routinemäßige Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust) im Rahmen der gynäkologischen Krebsfrüherkennung wahrnehmen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Frauen ab 20 Jahren einmal im Jahr die Kosten für eine gynäkologische Krebsfrüherkennung sowie für Frauen ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich einmal jährlich die Kosten für die Brustuntersuchung. Zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zudem die anfallenden Kosten für das Mammographie-Screening, das alle zwei Jahre durchgeführt wird. Bei Beschwerden tragen die Krankenkassen auch die Kosten weiterer Untersuchungen und gegebenenfalls Behandlungen.
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