Sie befinden sich hier:

Startseite > Krankheiten > Dünndarmtumor > Diagnose

Dünndarmtumor

Dünndarmtumor: Diagnose

Stand: 25. Juni 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz

Bei einem Dünndarmtumor erfolgt die Diagnose aufgrund der anfangs wenig kennzeichnenden Symptome oft spät. Geeignete Untersuchungsmethoden zum Nachweis von Dünndarmtumoren sind:

Bei schlanken Menschen ist es manchmal möglich, einen großen Dünndarmtumor durch die Bauchdecke zu ertasten. Die beste Methode zur Diagnose von Dünndarmtumoren ist jedoch die Röntgenuntersuchung mit Kontrastmittel: Hierbei gelangt das für Röntgenstrahlung undurchlässige Kontrastmittel über einen dünnen Schlauch, den der Arzt über den Mund und die Speiseröhre führt, direkt in den ersten Dünndarmabschnitt, den Zwölffingerdarm. Auf dem entstehenden Röntgenbild sind Tumoren dann sichtbar.

Zur Dünndarmtumor-Diagnose können auch weitere Untersuchungen beitragen:

  • Manchmal gelingt es, einen Dünndarmtumor bei einer Ultraschalluntersuchung (Sonographie) zu entdecken.
  • Eine Darmspiegelung mit dem Endoskop kann ebenfalls hilfreich sein, um einen Tumor im Dünndarm zu diagnostizieren. Hierbei sind mit der herkömmlichen Endoskopie jedoch nur der Dünndarmanfang (der Anfangsteil des Zwölffingerdarms) vom Magen aus und das Dünndarmende (der Endabschnitt des Krummdarms) vom Dickdarm aus einsehbar. Um den dazwischen liegenden Dünndarmabschnitt ebenfalls auf einen möglichen Dünndarmtumor hin prüfen zu können, kann die Videokapselendoskopie (geschluckte Minikamera) oder die sogenannte Push-and-Pull-Enteroskopie in Doppelballontechnik (DBE) zum Einsatz kommen: Hierbei verwendet der Arzt ein spezielles Endoskop, das über zwei Ballons verfügt – einen an der Schlauchspitze, einen an der Spitze des eigentlichen Endoskops, das sich teleskopartig aus dem Schlauch herausschieben und wieder zurückziehen lässt. Indem der Arzt diese Ballons abwechselnd füllt und wieder entleert, kann er das Endoskop nach und nach in den Dünndarm vorschieben und die Dünndarmwand abschnittweise über den Schlauch zurückziehen.
  • Wenn mit all diesen Untersuchungen keine klare Diagnose gelingt, obwohl ein starker Verdacht auf einen Dünndarmtumor besteht, kann es ratsam sein, die Bauchhöhle durch die sogenannte explorative Laparatomie diagnostisch zu untersuchen. Dabei öffnet der Operateur die Bauchdecke, um die Organe in der Bauchhöhle mit der Hand und durch direkte Sichtkontrolle zu beurteilen.
  • In manchen Fällen ist bei Verdacht auf einen Dünndarmtumor auch die Untersuchung der Bauchhöhle mit einer Technik zur Diagnose sinnvoll, bei welcher der Eingriff mit kleinstmöglichem Aufwand verbunden (d.h. minimal-invasiv) ist – einer sogenannten Laparoskopie.

Da der Dünndarm in vielfältigen Schlingen auf kleinstem Raum in der Bauchhöhle aufgeknäuelt liegt, eignen sich die Computertomographie (CT) und die Magnetresonanztomographie (MRT) zur Diagnose von Dünndarmtumoren weniger. Sie kommen erst zum Einsatz, wenn der Arzt überprüfen möchte, ob ein bösartiger Dünndarmtumor Tochtergeschwulste in anderen Organen gebildet hat.

Weiterlesen: Dünndarmtumor: Therapie

Das könnte Sie auch interessieren

Magen-Darm-Erkrankungen

Magen-Darm-Erkrankungen

Erfahren Sie im Überblick mehr rund um das Thema Magen-Darm-Erkrankungen von A-Z. mehr ...

Weitere Themen:

Am häufigsten gelesen

Leben mit Krebs

Leben mit Krebs

Im Themenspecial finden Betroffene und Angehörige Informationen zu modernen Therapieformen sowie zur aktuellen Krebsforschung. mehr ...

Weitere Themen:

PartnerangeboteAnzeige

Disclaimer:

© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.