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Stand: 28. August 2012Veröffentlicht von: Dr. rer. nat. Geraldine NagelMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz
Das Dengue-Fieber ist eine Virusinfektion – bestimmte Moskitoarten der Gattung Aedes (Aedes aegypti und Aedes albopticus) übertragen die Viren durch Stiche. Die Infektion verläuft ähnlich einer sehr schweren Grippe.
In den USA und in Lateinamerika wurde in den 1950er und 1960er Jahren eine Kampagne zur weitgehenden Ausrottung der Überträgermücken und ihrer Brutstätten durchgeführt. Dies führte dazu, dass das Dengue-Fieber bis auf einige karibische Inseln verschwand. Diese Programme endeten jedoch bereits im Jahr 1970 – seitdem haben die Mücken und das Virus Lateinamerika, große Teile von Südamerika und die Karibik zurückerobert.
Das Dengue-Fieber tritt weltweit mit immer steigender Häufigkeit auf. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass sich jährlich etwa 50 bis 100 Millionen Menschen infizieren. Die schwere Verlaufsform, bei der es zu inneren Blutungen kommt (Dengue-hämorrhagisches Fieber) ist sehr viel seltener und kommt meist bei Kindern oder Patienten, die sich erneut mit Dengue-Fieber anstecken, vor. Dengue-hämorrhagisches Fieber gilt als häufige Ursache für Kindersterblichkeit in Asien.
Das Dengue-Fieber ist vor allem in den Tropen und Subtropen verbreitet. Besonders betroffen sind Mittel- und Südamerika, Südostasien, einige pazifische Inseln und bestimmte Gebiete in Afrika.
In Europa und den USA gehört das Dengue-Fieber heute aufgrund der gesteigerten Reisetätigkeit zu den häufig importierten Infektionen bei Fernreisenden. Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 595 Fälle von Dengue-Virusinfektionen gemeldet. Damit hat sich die Zahl im Gegensatz zum Vorjahr (298 Fälle) fast verdoppelt.
Jede Infektion mit dem Dengue-Virus ist laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Die Meldung durch den behandelnden Arzt muss bei Verdacht auf eine Infektion, bei Vorliegen einer entsprechenden Erkrankung und im Todesfall erfolgen. Auch wenn das Dengue-Virus direkt oder indirekt nachgewiesen wurde, besteht eine Meldepflicht.
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