Startseite > Krankheiten > Campylobacter-Infektion (Campylobacteriose) > Definition
Stand: 15. März 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz
Bei Infektionen mit Campylobacter besteht eine Meldepflicht: Bei Menschen, die beruflichen Umgang mit Lebensmitteln haben, sind der bloße Verdacht auf eine Campylobacter-Infektion, die Erkrankung (Campylobacteriose) und ein dadurch ausgelöster Tod meldepflichtig. Wenn sich Campylobacter jejuni, C. coli, C. fetus oder sonstige Campylobacter-Bakterien direkt oder indirekt nachweisen lassen, besteht die Meldepflicht für alle Menschen, sofern der Erregernachweis auf eine akute Infektion hinweist. Menschen, die beruflich mit Lebensmitteln zu tun haben, dürfen ihre Arbeit während der Campylobacter-Infektion nicht ausüben.
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