Startseite > Krankheiten > Augenerkrankungen > Netzhautablösung > Definition
Stand: 18. Februar 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz
Bei einer Netzhautablösung (auch Ablatio retinae bzw. Amotio retinae) hebt sich die lichtempfindliche Schicht der Netzhaut – die Photorezeptorschicht – von der darunter liegenden Aderhaut (Pigmentepithel) ab. In der Folge kann sich in dem Spalt zwischen den Schichten Flüssigkeit ansammeln.
Die in der Netzhaut liegenden sogenannten Photorezeptoren ermöglichen das Sehen, indem sie Licht- und Farbreize aufnehmen (photo leitet sich aus dem Griechischen ab und bedeutet Licht). Normalerweise erfolgt die Versorgung der Netzhaut durch die direkt darunterliegende Aderhaut. Sind die beiden Schichten durch eine Netzhautablösung voneinander getrennt, ist die Versorgung der Netzhaut unterbrochen. Dauert diese Unterbrechung länger an, kommt es zu einer Schädigung der Netzhautfunktion, die sich nicht mehr rückgängig machen lässt.
Bei der Netzhautablösung lassen sich – abhängig von den Ursachen – verschiedene Formen unterscheiden. Zu den Hauptformen zählen:
Zu einer Kombination aus riss- und zugbedingter Netzhautablösung kann es kommen, wenn die Netzhaut durch Zug reißt.
Die rissbedingte (rhegmatogene) Netzhautablösung weist von allen Formen die größte Häufigkeit auf. Insgesamt sind Netzhautablösungen jedoch selten und kommen etwa bei 1 von 10.000 Menschen vor. Ältere und stark kurzsichtige Menschen sind im Vergleich zu jüngeren beziehungsweise normalsichtigen Menschen öfter betroffen.
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