Sie befinden sich hier:

Startseite > Krankheiten > Augenerkrankungen > Hornhautgeschwür > Verlauf

Hornhautgeschwür

Hornhautgeschwür: Verlauf

Stand: 29. Juli 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz

Ein Hornhautgeschwür (Ulcus corneae) ist eine Augenerkrankung mit grundsätzlich ernst zu nehmendem Verlauf: Je nachdem, wodurch das Hornhautgeschwür entstanden ist, kann sich der Zustand sehr schnell – manchmal innerhalb von Stunden – deutlich verschlechtern. Wenn es gelingt, das Geschwür durch die medikamentöse Therapie zu stoppen, bleibt eine Narbe – also eine Trübung der Hornhaut – zurück. Je nachdem, wo diese Hornhauttrübung liegt und wie groß sie ist, ist das Sehvermögen des betroffenen Auges beeinträchtigt.

Wenn das Hornhautgeschwür im ungünstigsten Fall im weiteren Verlauf die Hornhaut durchlöchert, ist der Ausgang der Erkrankung – auch bei einer Notoperation – oft folgenschwer. Das Sehvermögen kann dann infolge des Ulcus corneae deutlicher beeinträchtigt sein; bisweilen kann das vom Geschwür betroffene Auge auch völlig erblinden.

Weiterlesen: Hornhautgeschwür: Vorbeugen

Das könnte Sie auch interessieren

Augenerkrankungen

Augenerkrankungen

Erfahren Sie im Überblick mehr rund um das Thema Augenerkrankungen, mögliche Symptome und Therapien. mehr ...

Weitere Themen:

Am häufigsten gelesen

Sudoku

Sudoku

Sudoku spielen fördert das logische Denken und die Konzentrationsfähigkeit und hilft Ihnen, Ihr Gedächtnis spielerisch zu trainieren. mehr ...

Weitere Themen:

PartnerangeboteAnzeige

Disclaimer:

© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.