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Gebührenordnung

Lohnt eine Zahnersatz-Zusatzversicherung?

| Von Barbara Bückmann

Inlays, Kronen und Brücken sind teuer. Wer mehr als den Kassen-Standard will, kann sich mit einer zusätzlichen Police absichern. Doch der Nutzen wird von manchen Experten bezweifelt

Eine Technikerin im Zahnlabor prüft den richtigen Sitz des Zahnersatzes. Foto: PA/MAY

Policen im Vergleich

Note sehr gut Von 110 Zahnzusatztarifen bewertete Stiftung Warentest sechzehn mit sehr gut. Das sind EZ + EZT und EZ + EZT + EZP der Hanse-Merkur, central-prodent der Central, 769 + 564 des Münchner Verein und ZG70 + ZGB der SDK. Hier ist der Beitrag durchs Eintrittsalter festgelegt. Sehr gut erhielten auch ZAB + ZAE + ZBB, ZAB + ZAE + ZBB + ZBE, ZAB + ZBB sowie ZAB + ZBB + ZBE der Ergo Direkt, ZAB + ZAE + ZBB, ZAB + ZAE + ZBB + ZBE, ZAB + ZBB sowie ZAB + ZBB + ZBE von Neckermann, ZG plus der Barmenia, flexiZETop + ZB der CSS und dentPrivat der Universa. Diese Tarife steigen mit dem Lebensalter.

Kosten Die Beiträge bei sehr guten Tarifen variieren: Ein 43-jähriger Neukunde zahlt 18 bis 37 Euro pro Monat, eine 43-jährige Frau 19 bis 49 Euro. Mit gut bewertete Tarife wie der ZE 50 der Debeka sind bereits ab 13 Euro im Monat zu haben.

Gesunde Zähne bedeuten ein Stück Lebensqualität. Sie beeinflussen unser Aussehen und unser Wohlbefinden. Die Zähne in Schuss zu halten lohnt sich aber auch aus finanziellen Gründen. Inlays, Kronen und Brücken sind teuer. Wer mehr als den Kassen-Standard will, könnte bald noch mehr ausgeben. Da kann sich eine Zahneratz-Zusatzversicherung lohnen. 2012 soll eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft treten. Der Behandlungskatalog wurde auf den neuen Stand gebracht, einige Leistungen werden billiger, andere teurer. Der Bundesrat stimmt über die GOZ-Novelle am 4. November ab.

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Die Kasse zahlt nur eine lose Teilprothese

Die GOZ regelt das Honorar für Privat-Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Beispiele: Ist ein großer Backenzahn durch Karies beschädigt, erstattet die Kasse eine Amalgamfüllung. Wer statt der großflächigen Plombe ein Inlay aus Gold oder Keramik wünscht, zahlt privat dazu. Ist ein großer Backenzahn weitgehend zerstört, gibt die Kasse den Zuschuss für eine Metallkrone. Will der Patient die Krone mit Keramik verblenden lassen, zahlt er das privat. Fehlen mehrere Zähne gibt die Kasse Geld für eine lose Teilprothese. Mit einer durch Teleskopkronen befestigten Teilprothese lässt sich besser kauen, und sie schont die Restzähne. Die Mehrkosten für Teleskopkronen sind privat zu zahlen. So können pro Zahn einige hundert Euro auf Privatrechnung zusammen kommen, bei einem Implantat mehr als tausend.

Über die Auswirkungen der neuen GOZ kursieren ganz unterschiedliche Zahlen. Nach Berechnungen des Spitzenverbandes gesetzlicher Krankenversicherungen kostet eine vollverblendete Krone den Kassenpatienten ab 2012 74 Euro mehr, ein mehr als zweiflächiges Inlay 100 Euro mehr, eine Teleskopkrone 237 Euro mehr. Das Bundesgesundheitsministerium aber geht nur von einer durchschnittlichen Steigerung von 2,05 Euro pro Jahr und Haushalt aus. Schon deswegen sei für "Panikkäufe" in der Zahnarztpraxis keinerlei Anlass, so Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Wird eine Behandlung in diesem Jahr durchgeführt, gelten die alten Preise, auch wenn die Rechnung erst 2012 gestellt wird. Für Patienten, die eine reine Kassenbehandlung wählen – die Honorare werden nach einer anderen Tabelle (Bema) abgerechnet – ändert sich nichts. Doch auch sie zahlen stets einen Eigenanteil, es sei denn sie sind aus sozialen Gründen befreit. Die Kasse zahlt einen Pauschalpreis für die einfachste Versorgung, erstattet aber höchstens 65 Prozent dieser Kosten und das nur dann, wenn der Patient regelmäßig beim Zahnarzt war. Da können bei einer Brücke ohne private Extras 200 bis 300 Euro anfallen.

Zahnersatz-Zusatzversicherung: Leistungen vergleichen

So ist die neue GOZ nur ein Grund mehr, über eine Zahnersatz-Zusatzversicherung nachzudenken. Sie kommt für alle Patienten in Frage, die sich höherwertigen Zahnersatz leisten wollen. Die Verbraucherschützer raten weder zu noch ab. "Wer teure Leistungen wünscht wie Implantate kann Geld zurücklegen", meint Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Er räumt aber ein: Wer sich mit der Spar-Disziplin schwer tut, für den mag eine Zusatzversicherung der einfachere Weg sein.

Stiftung Warentest hat im Jahr 2010 110 Tarife privater Versicherer verglichen ("test" 5/2010). Sechzehn Tarife erhielten die Note "sehr gut". Tarife, die die gesetzlichen Krankenkassen in Kooperation mit privaten Versicherern anbieten, schnitten oft nicht so gut ab. Wichtig ist es, die Leistungen im Detail zu vergleichen. Die kompletten Kosten erstatten die Versicherer in den seltensten Fällen. "100-Prozent-Erstattung!" kann verschiedenes bedeuten: Sind 100 Prozent der Gesamt-Rechnung gemeint, oder schießt der Versicherer nur 100 Prozent des Kassenzuschusses zu? Es kann sein, dass ein Tarif Kronen und Brücken großzügig bezuschusst, Inlays oder Implantate aber gar nicht. Wie unterschiedlich die Tarife erstatten, zeigt "test" an Beispielen: Bei einem dreiflächigen Inlay (Kosten für den Patienten: 460 Euro) decken die Zahntarife 0 bis 460 Euro ab. Bei einer vollverblendete Krone (342 Euro) schießen sie 43 bis 316 Euro zu. Bei einem Implantat plus vollverblendeter Krone (2625 Euro) erstatten die Tarife 0 bis 2325 Euro. Einige Tarife kommen für Extras wie zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung auf.

In der ersten Zeit zahlt die Zahnersatz-Zusatzversicherung nicht

Wichtig: Nach Abschluss des Vertrages gilt eine Sperrfrist von acht Monaten. In der Zeit zahlt die Versicherung nicht. In den ersten Jahren sind die Leistungen oft durch Höchststummen begrenzt. Für begonnene Behandlungen oder Zähne, bei denen der Zahnarzt bereits eine Behandlung angeraten hat, kommt die Zusatzversicherung nicht auf. Bei einigen Tarifen erhöhen sie die Beiträge mit dem Lebensalter. Unabhängig davon können die Versicherungen die Beiträge anheben, weil ihre Ausgaben über Gebühr steigen. So planen CSS und Arag deutliche Erhöhungen zum Januar 2011. Steigt der Beitrag über Gebühr, sollte der Kunde bei seinem Versicherer nachfragen, ob er in einen günstigeren Tarif wechseln kann. Dabei muss er darauf achten, ob ihm die Leistungen noch genügen.
 

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Quellen

Gespräch mit Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Oktober 2011
Gespräch mit Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg, Oktober 2011
Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte, September 2011

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