Wer durch ein angeborenes Leiden oder eine Behinderung, die Folgen eines Unfalls oder eine Krankheit im täglichen Leben stark eingeschränkt ist, kann in bestimmten Bereichen Erleichterungen oder finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen. Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, die Behinderung gegenüber Institutionen, Behörden oder dem Arbeitgeber nachzuweisen.
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"Nach dem Sozialgesetzbuch gelten Menschen als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist", erläutert Dorothee Czennia, Referentin der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband VdK. Als schwerbehindert gelten Menschen, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. In diesem Fall können sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten, wenn sie in Deutschland leben und/oder arbeiten. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) besaßen Ende 2010 in Deutschland 7 256 360 Menschen einen gültigen Schwerbehindertenausweis.
Wo wird der Schwerbehindertenausweis beantragt?
Im Allgemeinen wird der Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragt, in einigen Bundesländern haben die zuständigen Behörden andere Bezeichnungen. Alle Ämter sind über die Internetseite www.versorgungsaemter.de zu finden. Dort können auch Formulare für einen "Antrag auf Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung" heruntergeladen werden.
Was sollte man bei der Antragstellung beachten?
"Wichtig ist, dass man nicht nur eine Behinderung oder ein Leiden aufführt, sondern deutlich macht, welche Einschränkungen sich daraus im Alltag ergeben", sagt Dorothee Czennia. Auch dem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis beigefügte Atteste vom Arzt sollten entsprechende Aussagen enthalten. "Häufig wird nach Aktenlage entschieden, deshalb ist es wichtig, dem Antrag aussagekräftige Unterlagen beizufügen", rät die VdK-Expertin. "Im Antrag sollten immer alle behandelnden Ärzte angegeben werden." In manchen Fällen veranlasst das Versorgungsamt weitere Untersuchungen durch einen Gutachter.
Dorothee Czennia empfiehlt, sich auf jeden Fall beraten zu lassen, bevor man einen Antrag stellt, auch wenn es um eine Verlängerung eines befristeten Schwerbehindertenausweises geht. Der VdK bietet für seine Mitglieder eine kostenlose Beratung an. Auch andere Verbände wie der Sozialverband Deutschland, Sozialämter oder Sozialarbeiter in Kliniken helfen beim Ausfüllen der Anträge.
Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt?
Verbindliche Grundlage für die Begutachtung nach dem Schwerbehindertenrecht und dem sozialen Entschädigungsrecht ist die Versorgungsmedizin-Verordnung, die seit Anfang 2009 in Kraft ist. Die dort angegliederten Versorgungsmedizinischen Grundsätze listen die einzelnen Erkrankungen und Behinderungen mit dem jeweiligen Grad der Behinderung (GdB) auf. Der GdB ist von 20 bis 100 in Zehnerschritten gestaffelt. Bei mehreren Behinderungen wird der jeweilige GdB allerdings nicht einfach addiert, sondern es werden die Auswirkungen insgesamt betrachtet. "Hierbei ist wichtig zu wissen, dass der GdB keine Aussage darüber treffen kann, in welchem Umfang ein Mensch mit Behinderung bei der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit beeinträchtigt ist", betont Dorothee Czennia.
Wie lange ist der Schwerbehindertenausweis gültig?
Bei manchen Behinderungen, bei denen absehbar ist, dass sich ihre Auswirkungen nicht bessern werden - wie z. B. bei einer Querschnittlähmung -, wird ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis ausgestellt. In den meisten Fällen aber ist der Schwerbehindertenausweis zunächst auf drei oder fünf Jahre befristet und kann dann verlängert werden.
Wann wird eine Veränderung des GdB festgestellt?
Wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich verändert, muss man dies dem Versorgungsamt mitteilen, damit gegebenenfalls der Grad der Behinderung neu festgesetzt werden kann. "Für die Betroffenen schwer nachzuvollziehen ist die Herabstufung eines GdB nach Ablauf einer sogenannten Heilungsbewährung", sagt Dorothee Czennia. Dies komme meist bei Krebserkrankungen zum Tragen. Für die Zeit des Abwartens der ,Heilungsbewährung' werde aufgrund der psychischen Belastung durch die bösartige Erkrankung und die erforderliche Lebensumstellung ein höherer GdB anerkannt als er sich aus der rein funktionellen Beeinträchtigung ergibt. "Auch in diesen Fällen ist es wichtig, die behandelnden Ärzte hinzuzuziehen und die gesamten Auswirkungen der Behinderung ärztlicherseits bestätigen zu lassen", betont die VdK-Expertin.
Was kann man tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde?
Wird der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt oder ein nach Ansicht des Betroffenen zu niedriger GdB festgestellt oder werden keine Merkzeichen (siehe Kasten) zugeteilt, kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Empfehlenswert ist, vorher Akteneinsicht zu verlangen, um z. B. zu erfahren, ob die Behörde, die angegebenen Ärzte befragt und alle Atteste in die Begutachtung mit einbezogen hat. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann man innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht erheben. Der VdK und andere Verbände bieten ihren Mitgliedern hier anwaltliche Unterstützung an.
Welche Vorteile hat man durch den Schwerbehindertenausweis?
Schwerbehinderte Menschen sind u. a. besonders gegen Kündigung geschützt. Einer Auflösung oder Änderung des Arbeitsverhältnisses muss das Integrationsamt zustimmen. Auch haben sie einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr. Abhängig vom Grad der Behinderung und dem Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen können Steuervergünstigungen, die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer oder die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch genommen werden.
Was ist die "Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person"?
"Bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30 kann die Agentur für Arbeit eine Gleichstellung aussprechen, wenn der Betroffene infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann", erläutert eine Sprecherin des Arbeitsministeriums. "Damit wird z. B. dem Integrationsamt die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes zu gewähren." Bei Gleichstellung gilt zudem der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Ausgenommen ist der Anspruch auf zusätzlichen Urlaub und auf unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr.





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