Sie befinden sich hier:

Startseite > Gesund-Magazin > Rat und Service > Mutter-Kind-Kur: Fit für Alltag und Erziehung

Gesundheitskosten

Mutter-Kind-Kur: Fit für Alltag und Erziehung

| Von Ela Dobrinkat

Krankenkassen müssen die Heilbehandlungen für Mutter und Kind übernehmen, wenn der Bedarf begründet ist. Trotzdem werden viele Kuren abgelehnt

Schwimmtraining bei der Mutter-Kind-Kur. Wenn es der Mutter gut geht, ist auch das Kind glücklicher. Foto: PA/ZB

Info

Wo es Hilfe gibt

Beratung Wer eine Mutter-Kind-Kur beantragen will, erfährt unter der Telefonnr. 030 33 00 29 29 eine Beratungsstelle des Müttergenesungswerkes.

Attest Dort gibt es ein Attestformular für den Arzt und einen Kurantrag.

Arztbesuch Der Arzt prüft, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Kur zur Vorsorge oder Rehabilitation gegeben sind. Falls ja, muss er die Krankheit detailliert attestieren – evtl. auch die des Kindes.

Antrag In der Beratungsstelle wird das Für und Wider einer Mütterkur oder einer Mutter/Vater-Kind-Kur besprochen und der Kurantrag für die Krankenkasse vorbereitet.

Klinik-Auswahl Gemeinsam mit dem Berater wird eine passende Klinik ausgesucht.

Widerspruch Niemand sollte sich durch eine Ablehnung entmutigen lassen. Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats eingelegt werden.

Wenn Eltern krank sind, leidet auch das Kind. Um Mutter oder Vater nach einer Erkrankung wieder fit für den Alltag und ihre Erziehungsaufgaben zu machen, gibt es die Mutter-Kind-Kuren. Wenn der Arzt nach seiner Untersuchung die Notwendigkeit attestiert, werden sie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet. Doch die Geldgeber sind in die Kritik geraten. "Es werden immer weniger dieser Kuren genehmigt" sagt Petra Gerstkamp, Vize-Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. Im ersten Halbjahr 2011 sind 35 Prozent aller Anträge (2010: 32 Prozent) auf eine Mutter-Kind-Kur abgelehnt worden. Nach dem Widerspruch der Antragsteller erhielten allerdings mehr als die Hälfte von ihnen doch noch den Bewilligungsbescheid – manchmal bei unverändertem Antrag.

Lesen Sie auch

Weitere Beiträge zum Thema Gesetzliche Krankenkassen

Kritik vom Bundesrechnungshof

"Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache", sagt Gerstkamp. Es könne der Verdacht aufkommen, dass die Krankenkassen an dieser Stelle sparen. Der Bundesrechnungshof habe bereits im Juli 2011 die undurchsichtige Bewilligungspraxis der Krankenkassen kritisiert. Doch bisher sei nichts passiert.

 Auch die Stiftung Warentest bemängelte im Magazin "Finanztest" vom September 2011 die "Knauserei" der Kassen in Sachen Mutter-Kind-Kur – zumal die Kostenübernahme seit 2007 Pflicht sei. Im September hatte auch Bettina Wulff, Bundespräsidenten-Gattin und Schirmherrin des Müttergenesungswerkes, beim Besuch einer Mutter-Kind-Klinik in Bad Salzungen, hilfsbedürftige Mütter dazu ermutigt, ihr Recht auf Kurmaßnahmen wahrzunehmen. "Wir sparen nicht auf den Rücken der betroffenen Mütter, Väter und ihrer Kinder", sagt die Sprecherin einer Ersatzkasse zu den Vorwürfen, will sich allerdings namentlich nicht zitieren lassen.

Auch Krankenkassen helfen bei den Kuranträgen

Man wäge jeden einzelnen Fall sorgfältig ab. Das Prozedere der Antragstellung sei aber nicht ganz einfach. Zahlreiche Ablehnungen von Mutter-Kind-Kuren seien auf unvollständige oder falsch ausgefüllte Formulare zurückzuführen. "Wer eine Mutter-Kind-Kur beantragt, um wieder seinen Alltag mit den Kindern in den Griff zu bekommen, sollte sich von seiner Kasse unbedingt dabei helfen lassen, um Fehler zu vermeiden", schlägt sie vor. Sie sieht überlastete, erschöpfte Erziehende als Anwärter für eine Kur. Häufig spielten auch Sucht-, Trennungs- und Trauerprobleme bei ihren Beschwerden eine Rolle. Wichtigste Voraussetzung für die Kur sei aber das Attest des Arztes. Wenn keine andere Betreuung als die der Kranken für das Kind möglich sei, werde die Heilbehandlung eher bewilligt. Die AOK Nordost gibt immerhin an, in Zukunft enger mit dem Müttergenesungswerk zusammenarbeiten. Sie habe ihre Berater bereits geschult, Mütter und Väter besser als bisher bei den Kuranträgen zu helfen.

Erleichterungen für den Alltag werden gesucht

Was ist das Besondere an einer Mutter-Kind-Kur? In der Bundesrepublik gibt es 150 Kliniken, die Kuren für Mütter und Väter und ihre Kinder anbieten. 84 Häuser davon betreibt das Müttergenesungswerk. In den Kurkliniken kümmert sich ein Team von Psychologen, Ärzten und Pädagogen fachübergreifend um das Wohl der zwei Patienten. Die medizinische Behandlung steht dabei ebenso im Mittelpunkt wie Gespräche, in denen nach Lösungen gesucht wird, um die Erziehenden im Alltag zu entlasten, das Leben des Kindes zu erleichtern und die Beziehung der beiden trotz der Probleme zu verbessern.

"Kraft tanken" ist oberstes Ziel. Mit einem günstigen, weil bezahlten Urlaub hat eine Mutter-Kind-Kur nichts zu tun. Die beiden sind gemeinsam untergebracht, haben dennoch meist zwei Räume. Während die Mutter oder der Vater die Therapie-Anwendungen wie Krankengymnastik, Bewegungstraining oder Entspannungsübungen wahrnimmt, wird das Kind in altersgerechten Gruppen betreut. Neben Spielen und Basteln nimmt es auch an "Anwendungen" wie Schwimmen oder Turnen teil, zu denen es abgeholt wird. Mahlzeiten werden nicht immer gemeinsam eingenommen.

Kur zum Vorbeugen und zur Rehabilitation

Eine Mutter-Kind-Kur dauert drei Wochen und kann verlängert werden. Dabei kann es sowohl um Vorsorge – damit eine Krankheit nicht schlimmer oder chronisch wird – als auch um Rehabilitation gehen. Letztere kommt in Frage, wenn die bestehende Krankheit schon länger als ein halbes Jahr dauert. So eine Kur kann alle vier Jahre gemacht werden, das Kind darf aber nicht älter als 14 Jahre alt sein, die Fahrtkosten werden übernommen.

Aus eigener Tasche müssen die Versicherten zehn Euro pro Tag beisteuern, maximal 20 Euro zu den Fahrtkosten bei einer Vorsorge-Kur. Wer mehr als zwei Prozent seines Jahresbruttoeinkommens dafür ausgeben müsste, wird jedoch davon befreit. Das Müttergenesungswerk unterstützt finanzschwache Mütter mit einer finanziellen Zuwendung zum Taschengeld. Sollte auch das Kind behandlungsbedürftig sein, kann die Krankenkasse auch dessen Behandlung bewilligen. Es erhält während der Kur Schulunterricht.

Widerspruch bei Ablehnung des Kurantrags

Das Müttergenesungswerk bietet den Kurbedürftigen seine Hilfe an: Anträge auf eine Mutter-Kind-Kur können in den vielen Beratungsstellen gemeinsam mit den Beratern ausgefüllt werden. Ein Sechs-Punkte-Programm (siehe Informations-Kasten) erklärt jeden Schritt bei diesem Vorgehen. Die Beratungsstellen helfen außerdem beim Aussuchen der richtigen Klinik, die zu den Bedürfnissen von Mutter und Kind passt. Wird der Antrag abgelehnt, muss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Weitere Beiträge aus dem Ressort Rat und Service

Quellen

Gespräch mit Petra Gerstkamp, Vize-Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes, Berlin, November 2011
"Finanztest", Zeitschrift der Stiftung Warentest, September 2011

Am häufigsten gelesen

Leben mit Krebs

Leben mit Krebs

Im Themenspecial finden Betroffene und Angehörige Informationen zu modernen Therapieformen sowie zur aktuellen Krebsforschung. mehr ...

Weitere Themen:

PartnerangeboteAnzeige

Disclaimer:

© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.