"Alkoholfrei" steht auf der Bierflasche, "zuckerfrei" auf dem Müsliriegel, "glutenfrei" auf der Kinderwurst. Den wenigsten Verbrauchern ist bewusst, dass die Lebensmittelkennzeichnung "frei" in diesem Fall gar nicht frei heißen muss. Die meisten Produkte enthalten trotzdem geringe Mengen der besagten Stoffe. Verbraucherschützer halten das für eine Täuschung.
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"Firmen dürfen Lebensmittel etwa als energiefrei oder zuckerfrei etikettieren, wenn die Produkte exakte Vorgaben einhalten", sagt die diplomierte Trophologin Janina Löbel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Sie ist zuständig für das Portal Lebensmittelklarheit. Diese Vorgaben aber erlauben immer noch geringe Mengen der als frei angepriesenen Zutat. Ein "fettfreies" Produkt beispielsweise darf es nach Angaben Löbels bis zu einem halben Gramm Fett pro 100 Gramm enthalten. Ebenso verhält es sich mit dem Zusatz "zuckerfrei". Festgelegt sind die Grenzen in der Verordnung (EG) Nummer 1924/2006, in der es um Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel geht.
Lebensmittelkennzeichnung als Verbrauchertäuschung
Grundsätzlich ist aus Sicht der Verbraucherschützer nichts dagegen einzuwenden, süß schmeckende Produkte herzustellen. Doch wehren sich die Ernährungsexperten gegen Lebensmittelkennzeichnungen wie "zuckerfrei" oder "ohne Zuckerzusatz". Letzteres bedeutet in der Regel sogar das Gegenteil dessen, was man vermuten könnte: Das Produkt enthält durch natürliche Zutaten wie Früchte bereits Zucker. Für gesunde Menschen sind solche irreführenden Angaben bei gelegentlichem Verzehr nicht unbedingt schädlich. Auf Dauer kann ein übermäßiger Konsum aber zu Übergewicht, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Schließlich nehmen wir nach Angaben der Deutschen Diabetes Gesellschaft ohnehin doppelt so viel Zucker auf, wie für eine gesunde Ernährung gut wäre.
Versteckter Zucker in vielen Fertiggerichten
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf Zucker möglichst verzichten sollten, wie Diabetiker, sieht es weitaus kritischer aus. So warnte jüngst die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) vor den gesundheitsschädlichen Folgen eines unkontrollierten Zuckerkonsums. "In vielen Fertigprodukten stecken erhebliche Mengen Zucker, ohne dass sich die Konsumenten dessen bewusst wären", sagt Dr. Dietrich Garlichs, Geschäftsführer der Deutschen Diabetes Gesellschaft.
Auch die meisten Biere mit der Lebensmittelkennzeichnung "alkoholfrei" sind keineswegs frei von Alkohol. Nach der Bierverordnung und dem vorläufigem Biergesetz ist es zulässig, dass sich in einem als alkoholfrei angepriesenen Bier 0,5 Gramm pro 100 Gramm Alkohol befinden. "Für alkoholfreie Biere gibt es keine gesetzlich explizit vorgeschriebene Bezeichnung", sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer Bundes, Peter Hahn. Man bewege sich damit aber nicht im rechtsfreien Raum. Sicher gebe es auch Hersteller, die ein Bier mit 0,0 Prozent Alkoholgehalt anbieten. Oft gehe dies zu Lasten des Geschmacks, denn Alkohol ist auch ein Geschmacksträger. Die Verkehrssicherheit sei bei Verzehr von alkoholfreien Bieren auf keinen Fall beeinträchtigt, bekräftigt Hahn.
Weiterlesen: In anderen Ländern strengere Regeln für Lebensmittelkennzeichnung
Lesen Sie in diesem Beitrag zum Thema
- 1 Lebensmittelkennzeichnung: Der 0%-Schwindel
- 2 In anderen Ländern strengere Regeln für Lebensmittelkennzeichnung




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