Die Diagnose von Alzheimer oder einer anderen Demenz-Erkrankung ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen meist ein Schock. Wie wird das weitere Leben aussehen, wie kann man die Situation gemeinsam meistern? Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums leben in Deutschland rund 1,4 Millionen Menschen, die an Alzheimer oder einer anderen Demenz leiden. In der geplanten Pflegereform der Bundesregierung sind speziell Verbesserungen der Leistungen für Demenzkranke vorgesehen, doch erste Veränderungen werden frühestens 2013 umgesetzt werden können. Aber bereits jetzt können Demenzkranke und ihre Angehörigen verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen.
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Wer merkt, dass er vieles vergisst, eine schlechtere Orientierung hat als früher oder sich nicht mehr gut konzentrieren kann, sollte zum Arzt gehen und sich untersuchen lassen. "Häufig ist die Angst vor einer Demenz unbegründet", sagt Hans-Jürgen Freter, Sprecher der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Oft handelt es sich um "normale" altersbedingte Vergesslichkeit, oder es gibt eine andere Ursache, die behandelt werden kann.
Bei früher Diagnose Vorsorge für die Zukunft treffen
"Wird tatsächlich eine beginnende Demenz festgestellt, hat man zumindest Klarheit", betont Hans-Jürgen Freter. "Der Kranke und seine Angehörigen können sich dann auf die Krankheit einstellen." Medikamente können das Fortschreiten von der Krankheit in vielen Fällen eine Zeit lang aufhalten. Der Arzt verordnet gegebenenfalls Krankengymnastik, Behandlungen beim Ergotherapeuten oder Logopäden, die dem Kranken helfen, im Alltag besser zurecht zu kommen. Auch eine Reha in einer spezialisierten Einrichtung kann helfen, die Begleiterscheinungen der Krankheit zu lindern.
Im frühen Stadium von Alzheimer oder einer anderen Demenz-Erkrankung ist der oder die Kranke im Allgemeinen noch geschäftsfähig und kann selbst Vorsorge für die Zukunft treffen. Durch eine Patientenverfügung, eine Vollmacht und eine Betreuungsverfügung kann man bestimmen, wie man medizinisch behandelt werden will, wo und wie man künftig leben möchte und wer finanzielle und rechtliche Fragen regeln soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.
Erfahrungsaustasch in Gesprächsgruppen
Hans-Jürgen Freter rät, sich nach der Diagnose an eine Beratungsstelle (z. B. die örtliche Alzheimer Gesellschaft oder eine Familienberatungsstelle) zu wenden. Hier erhält man Informationen über die Erkrankung sowie über Hilfsangebote.
Gesprächsgruppen für Angehörige bieten die Gelegenheit, sich zu informieren und Erfahrungen auszutauschen. In speziellen Pflege-Kursen erhalten Angehörige u. a. Informationen zum Umgang mit Demenzkranken, zu Leistungen der Pflegeversicherung und rechtlichen Fragen. Die Kosten werden von einigen Krankenkassen erstattet.
Pflegestufe 0 bei Alzheimer und Demenz
Menschen, die dauerhaft Unterstützung im Alltag brauchen, können eine Pflegestufe beantragen und haben bei einer entsprechenden Einstufung Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse, z. B. für einen ambulanten Pflegedienst. Bei Alzheimer und anderen Demenz-Erkrankungen ist die Einstufung oft schwierig, weil bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit in erster Linie körperliche Aspekte eine Rolle spielen. Gerade im Anfangsstadium von Alzheimer oder einer anderen Demenz sind die Betroffenen aber meist noch in der Lage, sich z. B. selbstständig anzuziehen oder zu essen. Doch es kann vorkommen, dass sie vergessen, den Herd auszuschalten oder den Weg von der Bushaltestelle nach Hause nicht mehr finden und deshalb zunehmend Betreuung brauchen.
Seit 2008 können Demenz-Kranke in die Pflegestufe 0 eingestuft werden. Damit haben sie einen Anspruch auf 100, in schwereren Fällen 200 Euro im Monat, die für Betreuungsleistungen ausgegeben werden können. Voraussetzung ist, dass ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen feststellt, dass eine "eingeschränkte Alltagskompetenz" vorliegt. Diese Leistungen können auch zusätzlich zur Pflegestufe eins, zwei oder drei bewilligt werden. Die Krankenkasse Barmer GEK stellte kürzlich in einer Umfrage allerdings fest, dass nicht einmal die Hälfte der 2187 Befragten, die einen Anspruch auf solche Leistungen hätten, davon wussten.
Ehrenamtliche leisten Kranken Gesellschaft
Der Betreuungszuschuss kann z. B. für eine speziell geschulte Helferin verwendet werden. Diese Ehrenamtlichen leisten Demenz-Kranken Gesellschaft, gehen mit ihnen spazieren oder begleiten sie beim Arztbesuch. Sie erhalten dafür eine kleine Aufwandsentschädigung. Sie sind aber nicht für die Pflege oder Arbeiten im Haushalt zuständig.
Auch eine Betreuungsgruppe für Demenz-Kranke kann mit diesem Geld bezahlt werden. Dort werden die Kranken z. B. einmal oder zweimal wöchentlich für einige Stunden betreut. "Diese Gruppen sind für viele Kranke anregend und haben eine positive Wirkung. Und für die Angehörigen ist es eine Entlastung, wenn sie den Nachmittag frei haben", sagt Hans-Jürgen Freter. Wer eine solche Betreuung regelmäßig in Anspruch nehmen möchte, muss allerdings in den meisten Fällen selbst noch etwas dazuzahlen.
Tagespflege ist eine Entlastung für Angehörige
Die häusliche Pflege kann sehr belastend sein. Viele Pflegende sind zudem selbst schon älter und betreuen z. B. ihren pflegebedürftigen Ehepartner. "Wir raten generell: Nehmen Sie Hilfe, Beratung, Unterstützung in Anspruch", betont Hans-Jürgen Freter. Beratungsstellen helfen, Anträge auszufüllen. Sie informieren z. B. auch darüber, wann das Sozialamt einspringt, wenn das eigene Einkommen und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die benötigte Unterstützung zu bezahlen.
Nach den Erfahrungen der Alzheimer Gesellschaft möchten die meisten Familien ihre kranken Angehörigen gern zu Hause betreuen, aber es kann Situationen geben, wo die Pflege von den Familienmitgliedern nicht mehr geleistet werden kann. Eine zeitweise Entlastung bietet eine Tagespflegestelle, in der der Kranke einen oder mehrere Tage pro Woche tagsüber betreut wird. Wenn eine Pflegestufe anerkannt ist, zahlt die Kasse hier wie auch bei einer Unterbringung im Pflegeheim einen gewissen Betrag dazu.
Pflegeeinrichtungen müssen auf Demenz-Kranke eingestellt sein
Neben den monatlichen Beträgen, die bei einer Pflegestufe gewährt werden, zahlt die Pflegekasse für weitere Leistungen, z. B. eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Bis zu 28 Tage im Jahr kann der Kranke zu Hause oder in einer Einrichtung betreut werden, wenn der Pflegende z. B. selbst ins Krankenhaus muss oder einmal Urlaub machen möchte. Ob Tagespflegestelle, Pflegeheim oder Kurzzeitpflege: Hans-Jürgen Freter rät, sich alle Einrichtungen unbedingt vorher genau daraufhin anzusehen, ob sie auf die spezielle Betreuung von Demenz-Kranken eingerichtet sind.
Bis zu 2557 Euro im Jahr können von der Pflegekasse für die Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse des zu Pflegenden bewilligt werden, z. B. für den Umbau des Badezimmers. Auch hier sollte man sich vor einem Antrag beraten lassen.
Finanzielle Entlastung kann auch ein Schwerbehindertenausweis bringen. So kann bei entsprechender Einstufung eine Begleitperson kostenlos in öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren. Oft gibt es Steuererleichterungen und eine Befreiung von Rundfunkgebühren.





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