Cannabis ist die in Deutschland nach wie vor am häufigsten konsumierte illegale Substanz. Sie wird aus den weiblichen Blütenständen, den Blättern oder dem Harz der Hanfpflanze gewonnen. Meist werden die Pflanzenteile geraucht. Deren Hauptwirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) kann berauschen und süchtig machen. Der Besitz von Cannabis ist verboten. Dennoch hat sich der Hanf einen Platz im Arzneimittelregal erobert: Seit dem Sommer 2011 sind cannabishaltige Medikamente erlaubt, eine Arznei ist jetzt zugelassen.
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So schillernd wie die Wirkungsbreite von Cannabis, so breit gefächert sind die Einsatzmöglichkeiten der Pflanze, das schildern Studien und Fallbeispiele. In Kalifornien behandeln Aids-Kranke damit ihre Appetitlosigkeit. Krebspatienten dämpfen die Übelkeit bei einer Chemotherapie. Cannabis kann Tics beim Tourette-Syndrom, die Symptome entzündlicher Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa oder des posttraumatischen Belastungssyndroms bekämpfen oder Schmerzen bei Endometriose, rheumatischer Arthritis und Krebserkrankungen lindern.
Ein Kassenrezept gibt es bisher nur für MS-Patienten
In Deutschland wurde das Betäubungsmittelgesetz geändert, weil Cannabis in bestimmten Fällen als Schmerzstiller, Krampflöser oder Appetitförderer wirken kann. Zugelassen ist bislang nur das THC-Medikament Sativex. Die Zulassung bedeutet, dass der Arzt es verschreiben darf und die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das Kassenrezept gibt es aber nur für eine Indikation: bei schmerzhaften Muskelkrämpfen in Folge von Multipler Sklerose.
Anlaufpunkt für Patienten
Für Frank Grotenhermen ist die vorsichtige Öffnung für Cannabis-Medikamente über die Sativex-Zulassung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Der Mediziner leitet die Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente und ist Anlaufpunkt für Patienten, für die der Wirkstoff die letzte Hoffnung darstellt, sie ihn aber auf legale Weise nicht erhalten können.
Schwerkranke sind doch keine Kriminellen
Einige finden keinen Arzt, der ihnen Cannabis als Medikament verschreibt. Mit einem Privatrezept sind die Probleme nicht gelöst: Ein Großteil der Kranken ist erwerbsunfähig und kann sich Dronabinol, das je nach nötiger Dosis mehrere hundert Euro im Monat kostet, nicht leisten. Wer die Cannabispflanze anbaut oder in einer holländischen Apotheke eine größere Menge Blüten erwirbt und damit aufgegriffen wird, landet vor Gericht. Schwerkranke sind doch keine Kriminellen, so Grotenhermen.
Er fordert, den Zugang zu der Ausnahmegenehmigung zu erleichtern: Bislang haben 60 Patienten eine solche Erlaubnis durch die Bundesopiumstelle. Sie dürfen aus Holland importierte Cannabis-Blüten oder Extrakt in der Apotheke einkaufen und unter ärztlicher Aufsicht verwenden. Solch einen Antrag zu unterstützen, ist für den Arzt mit erheblichem, unbezahlten Aufwand verbunden. Er muss er darlegen, welche anderen Therapieformen ausprobiert wurden und warum diese ohne Erfolg blieben.
Oral-Spray gegen Spastiken
Ein Wundermittel ist Cannabis nicht, dämpft dagegen der Neurologe Dr. Walter Raffauf die Erwartungen. Eine Patientin von ihm profitiert aber mittlerweile von der gesetzlichen Neuregelung. Er hat ihr das Oral-Spray gegen die kaum therapierbaren Spastiken verschrieben. Es bewirke in ihrem Fall eine Schmerzlinderung, weil sich die Muskulatur entspanne.
Risiko der Abhängigkeit halten Experten für gering
Das Risiko einer Abhängigkeit schätzt Raffauf bei dem THC-Spray gering ein. Die Patienten sind schon abhängig von ihren Schmerzen. Das Mittel schafft ein Stück Erleichterung. Andere Schmerzmittel wie Opioide haben ein höheres Abhängigkeitspotential. Bei Sativex geht der Cannabis-Wirkstoff THC über die Mundschleimhaut langsam ins Blut über. Das verhindert den Rausch-Effekt, der beim Rauchen eintreten kann, wenn der Wirkstoff über die große Lungenoberfläche schnell in den Körper gelangt. Als Nebenwirkung berichtete die Berliner Patientin von übermäßigem Lachen. Um solche psychotropen Nebenwirkungen des THC abzuschwächen ist Sativex ein weiterer Bestandteil der Hanfpflanze beigemischt: Cannabidiol (CBD), das den Effekten von THC entgegenarbeitet.
Cannabinoide docken an Hirn-Rezeptoren an
Die Cannabinoide THC und CBD wirken, indem sie an Rezeptoren im Gehirn andocken. Diese Rezeptoren, die in Nerven- und Immunzellen und einigen Organen sitzen, gehören zu einem körpereigenen Steuerungssystem, das korrigierende Funktionen hat, so bei Schmerzen. Es arbeitet mit THC-ähnlichen Substanzen, die der Körper selbst herstellt (Endocannabinoide). Der Konsum von Cannabis jenseits der medizinischen Dosis kann paradoxe Effekte erzeugen, von Euphorie bis Angst.
Kassen übernehmen Kosten nur im Einzelfall
In Deutschland darf der Cannabis-Wirkstoff THC in Tropfen oder Kapselform (Dronabinol) zwar seit 1998 verordnet werden, Dronabinol hat aber keine Zulassung. Die Kassen übernehmen nur im Einzelfall die Kosten. Verschreibt der Arzt es ohne Bewilligung, muss er dafür aufkommen.
Manche leiden unter den Nebenwirkungen
Unabhängig von der Kostenfrage ist Cannabis nicht Mittel erster Wahl, sondern kommt zum Einsatz, wenn Standard-Therapien nicht anschlagen. Denn es zeigte sich: Vielen hilft THC nicht, andere leiden unter den Nebenwirkungen, vor allem Benommenheit, und setzen es ab. Prof. Matthias Karst, Leiter der Schmerzambulanz an der Medizinischen Hochschule Hannover, sieht es eher als Reservemittel, zum Beispiel bei Nervenschmerzen. Zugleich räumt er ein, dass er Dronabinol verschreiben würde, wenn es zugelassen wäre. Ein Teil unserer Patienten kann bislang nicht therapiert werden.
Cannabis noch nicht genug erforscht
Generell sei Cannabis noch nicht genug erforscht. Es gibt nach wie vor Vorbehalte durch die Tabuisierung als Droge, meint der Hochschulmediziner. Die entzündungshemmende Wirkung und der positive Einfluss auf Autoimmunerkrankungen werde noch zu wenig beachtet. Denkbar wäre es, Cannabinoide synthetisch herzustellen, die nicht an den Rezeptoren im Gehirn andocken und so keine psychotropen Effekte auslösen. Ein großes Potenzial sieht Karst auch in den 70 weiteren Wirkstoffen der Cannabis-Pflanze.
Zulassungsverfahren sind teuer
Mit einem Boom weiterer offiziell zugelassener Cannabis-Medikamente ist indes wohl nicht zu rechnen. Die Zulassungsanträge sind für die Hersteller teuer, die Arznei muss sich in großen klinischen Studien in einem klar begrenzten Anwendungsbereich bewähren. Das Arzneimittelgesetz ist da sehr streng, auch im Sinne der Patienten. Derzeit werden Zulassungsstudien für ein THC-Medikament durchgeführt, das bei Gewichtsverlust, Übelkeit und Erbrechen bei Aids, Krebs und Chemotherapie helfen soll.





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