Wenn Babys schlecht oder gar nicht hören, fällt das meist weder Ärzten, noch Eltern auf. Dabei läuft schon mit den ersten sechs Lebensmonaten die Zeit unwiederbringlich davon. Aus diesem Grund wurde vor zweieinhalb Jahren bundesweit das sogenannte Neugeborenen-Hörscreening eingeführt, das solche Babys entdecken und schnell Therapien einleiten soll. In der Praxis allerdings scheitert das Verfahren oft an Bürokratie und Finanzierung, kritisieren Experten. Viele Kinder, denen geholfen werden könnte, bleiben deshalb ein Leben lang hör- und sprachbehindert.
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"Dass die ganze Vernetzung des Hör- und Sprachsystems im Gehirn in den ersten Monaten gebildet wird, ist kaum bekannt", sagt die Pädaudiologin Prof. Antoinette am Zehnhoff-Dinnesen. "Wenn die Hörbahnen in dieser Zeit nicht benutzt werden, bleiben sie gewissermaßen eine lange Leitung, die vom Gehirn sogar anderen Funktionen zugeordnet werden kann." Betroffen sind etwa drei von tausend Neugeborenen. Entdeckt man sie beim Neugeborenen-Hörscreening rechtzeitig und behandelt sie, lassen sich Fehlentwicklungen meist verhindern. Vollständig ertaubten Babys kann dann ein sogenanntes Cochlea-Implantat eingesetzt werden, das den Schall von einem externen Hörgerät am Kopf empfängt und die Hörnerven direkt stimuliert.
Erstes Hörgerät in den ersten Lebenswochen
Schwerhörige Kinder, die beim Neugeborenen Hörscreening auffallen, bekommen nach wenigen Lebenswochen bereits ein Hörgerät, das verstärkte Signale ins Ohr leitet. "Wird diese Frühversorgung bis zum Ende des sechsten Lebensmonats eingeleitet, können wir eine fast normale Sprachentwicklung garantieren", sagt Prof. am Zehnhoff-Dinnesen, Direktorin der Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie der Uni Münster und Präsidentin der Union der europäischen Phoniater.
Neugeborenen-Hörscreening als Kassenleistung vorgesehen
Dass viele Neugeborene trotzdem nicht die notwendige Behandlung bekommen, verbittert die Experten. Die Schuld geben sie vor allem der ungeklärten Finanzierung. Zwar wurde das Neugeborenen-Hörscreening vom Gemeinsamen Bundesausschuss (www.g-ba.de) als Kassenleistung beschlossen, die Umsetzung aber nicht geregelt. Die Kassen finanzieren deshalb weder die Klinik-Mehrkosten für das Screening, noch eine Koordinierungsstelle, die dafür sorgt, dass auffällige Babys auch tatsächlich schnell behandelt werden. So ist das vor Jahren aufgebaute Vorsorgesystem aus Hannover, das als Vorbild für andere Bundesländer galt, ohne Folgefinanzierung zusammengebrochen. "Ein absolutes Trauerspiel", sagt Prof. Günter Reuter von der Medizinischen Hochschule Hannover. Mittlerweile verzichte in Niedersachsen etwa jede fünfte Geburtsklinik ganz auf diese Untersuchung.
Bild: Test eines fünf Wochen alten Säuglings mit einem Beraphon. Foto: pa/dpa
Eigentlich hat jedes Kind in den ersten Lebenstagen das Recht auf ein solches Neugeborenen-Hörscreening. Die beiden Verfahren (Hirnstamm-Audiometrie, AABR, und otoakustische Emissionsmessung, OAE) gehen schnell, arbeiten schmerzlos mit elektronischen Geräten und können auch mit schlafenden Babys durchgeführt werden. Wenn das Screening allerdings wirkungsvoll helfen soll, muss die Behandlung der auffälligen Kinder nach Ansicht der Experten durch eine Hörscreeningzentrale koordiniert werden, damit sie schnell von entsprechenden Spezialisten weiter behandelt werden. "Ohne diese Nachsorge bleiben die Verhältnisse fast ebenso desolat, als wenn wir ganz auf den Hörtest verzichten", sagt Prof. am Zehnhoff-Dinnesen. "Jedes zweite Kind, das beim Neugeborenen-Hörtest auffällt, bekommt dann trotzdem die Hörgeräte erst so spät, dass lebenslange Behinderungen unvermeidlich sind."
Versorgung vom Bundesland abhängig
So bleiben die Chancen eines schwerhörigen Babys davon abhängig, in welcher Klinik und in welchem Bundesland es zur Welt kommt. Als vorbildlich gelten etwa Bayern und Hessen, wo das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bzw. das Hessische Sozialministerium die Hörscreeningzentrale unterstützt, in Hamburg gelang die Finanzierung über einen Klinikverbund, in Baden-Württemberg hingegen findet wie in Niedersachsen gar keine Koordination statt. Dort müssen Eltern besonders wachsam sein und ihr Baby im Zweifel selbst zum Neugeborenen-Hörscreening und zu Nachkontrollen bringen.
Für den zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin scheint das Problem nicht besonders dringlich zu sein. Zwar hatten die Gesundheitsplaner bei der Einführung des Neugeborenen-Hörscreenings eine Qualitätskontrolle versprochen, zweieinhalb Jahre später allerdings ist davon noch nichts zu sehen. Die Umsetzung, kommentiert G-BA- Sprecher Kai Fortelka, sei "bisher nicht abschließend konkretisiert".





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