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Vorsorge

Neugeborenen-Hörscreening kann Sprachstörungen verhindern

| Von Christian Seel

Viele Kinder bleiben hör- und sprachbehindert, obwohl ein Neugeborenen-Hörscreening in den ersten Lebenstagen die Behinderungen erkennen und Hilfe einleiten könnte

Ein einfacher Test findet bei Neugeborenen heraus, ob das Gehör intakt ist. Foto: pa/dpa

Screening

Kosten Das Hörscreening nach der Geburt ist ebenso eine Kassenleistung wie ggf. weitere Tests und Behandlung.

Spezialisten Wird der Test nicht in der Klinik durchgeführt, etwa bei ambulanter Entbindung, sollte er schnell nachgeholt werden. Das können manche Kinderärzte und HNO-Ärzte. Spezialisten heißen Phoniater und Pädaudiologen.

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Dass sich mit frühzeitiger Therapie von Hörstörungen bei Babys spätere Sprachentwicklungsprobleme verhindern lassen, ist seit langem bekannt. Dennoch wurde erst  zum 1. Januar 2009 das  Neugeobrenen-Hörscreening in Vorsorgeprogramme aufgenommen. Vorangegangen waren Untersuchungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG). Dies ist der Abschlussbericht des Instituts, das auf seinen Seiten auchein Merkblatt für Eltern bereit hält

Allerdings sind die Screening-Programme Ländersache, so dass es in jedem Bundesland etwas anders organisiert ist, in manchen aber auch gar nicht. Anlaufstellen sind zum Beispiel der Hamburger Arbeitskreis für Hörscreening bei Neugeborenen (H.A.H.N.), der auf seiner Seite (unter Links) Hörscreening-Zentralen oder Ansprechparner in anderen Bundesländern auflistet. Eine Anlaufstelle ist die rührige Hörscreeningzentrale Westfalen Lippe, die auch Merkblätter in verschiedenen Sprachen zum Download anbieten und die Seite Neugeborenen-Hörscreening betreibt. Dort findet man eine hilfreiche interaktive Karte mit vielen Adressen in ganz Deutschland. Vollständig ist sie allerdings nicht, auch die Adressenliste ist teilweise veraltet und nur direkt zu erreichen. Einige Adressen fehlen, zum Beispiel die aus Berlin und Hannover. Letztere ist allerdings offenkundig  seit einigen Jahren nicht mehr aktualisiert worden.

 

Wenn Babys schlecht oder gar nicht hören, fällt das meist weder Ärzten, noch Eltern auf. Dabei läuft schon mit den ersten sechs Lebensmonaten die Zeit unwiederbringlich davon. Aus diesem Grund wurde vor zweieinhalb Jahren bundesweit das sogenannte Neugeborenen-Hörscreening eingeführt, das solche Babys entdecken und schnell Therapien einleiten soll. In der Praxis allerdings scheitert das Verfahren oft an Bürokratie und Finanzierung, kritisieren Experten. Viele Kinder, denen geholfen werden könnte, bleiben deshalb ein Leben lang hör- und sprachbehindert.

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"Dass die ganze Vernetzung des Hör- und Sprachsystems im Gehirn in den ersten Monaten gebildet wird, ist kaum bekannt", sagt die Pädaudiologin Prof. Antoinette am Zehnhoff-Dinnesen. "Wenn die Hörbahnen in dieser Zeit nicht benutzt werden, bleiben sie gewissermaßen eine lange Leitung, die vom Gehirn sogar anderen Funktionen zugeordnet werden kann." Betroffen sind etwa drei von tausend Neugeborenen. Entdeckt man sie beim Neugeborenen-Hörscreening rechtzeitig und behandelt sie, lassen sich Fehlentwicklungen meist verhindern. Vollständig ertaubten Babys kann dann ein sogenanntes Cochlea-Implantat eingesetzt werden, das den Schall von einem externen Hörgerät am Kopf empfängt und die Hörnerven direkt stimuliert.

Erstes Hörgerät in den ersten Lebenswochen

Schwerhörige Kinder, die beim Neugeborenen Hörscreening auffallen, bekommen nach wenigen Lebenswochen bereits ein Hörgerät, das verstärkte Signale ins Ohr leitet. "Wird diese Frühversorgung bis zum Ende des sechsten Lebensmonats eingeleitet, können wir eine fast normale Sprachentwicklung garantieren", sagt Prof. am Zehnhoff-Dinnesen, Direktorin der Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie der Uni Münster und Präsidentin der Union der europäischen Phoniater.

Neugeborenen-Hörscreening als Kassenleistung vorgesehen

Dass viele Neugeborene trotzdem nicht die notwendige Behandlung bekommen, verbittert die Experten. Die Schuld geben sie vor allem der ungeklärten Finanzierung. Zwar wurde das Neugeborenen-Hörscreening vom Gemeinsamen Bundesausschuss (www.g-ba.de) als Kassenleistung beschlossen, die Umsetzung aber nicht geregelt. Die Kassen finanzieren deshalb weder die Klinik-Mehrkosten für das Screening, noch eine Koordinierungsstelle, die dafür sorgt, dass auffällige Babys auch tatsächlich schnell behandelt werden. So ist das vor Jahren aufgebaute Vorsorgesystem aus Hannover, das als Vorbild für andere Bundesländer galt, ohne Folgefinanzierung zusammengebrochen. "Ein absolutes Trauerspiel", sagt Prof. Günter Reuter von der Medizinischen Hochschule Hannover. Mittlerweile verzichte in Niedersachsen etwa jede fünfte Geburtsklinik ganz auf diese Untersuchung.

Test eines fünf Wochen alten Säuglings mit einem Beraphon. Foto: pa/dpaBild: Test eines fünf Wochen alten Säuglings mit einem Beraphon. Foto: pa/dpa

Eigentlich hat jedes Kind in den ersten Lebenstagen das Recht auf ein solches Neugeborenen-Hörscreening. Die beiden Verfahren (Hirnstamm-Audiometrie, AABR, und otoakustische Emissionsmessung, OAE) gehen schnell, arbeiten schmerzlos mit elektronischen Geräten und können auch mit schlafenden Babys durchgeführt werden. Wenn das Screening allerdings wirkungsvoll helfen soll, muss die Behandlung der auffälligen Kinder nach Ansicht der Experten durch eine Hörscreeningzentrale koordiniert werden, damit sie schnell von entsprechenden Spezialisten weiter behandelt werden. "Ohne diese Nachsorge bleiben die Verhältnisse fast ebenso desolat, als wenn wir ganz auf den Hörtest verzichten", sagt Prof. am Zehnhoff-Dinnesen. "Jedes zweite Kind, das beim Neugeborenen-Hörtest auffällt, bekommt dann trotzdem die Hörgeräte erst so spät, dass lebenslange Behinderungen unvermeidlich sind."

Versorgung vom Bundesland abhängig

So bleiben die Chancen eines schwerhörigen Babys davon abhängig, in welcher Klinik und in welchem Bundesland es zur Welt kommt. Als vorbildlich gelten etwa Bayern und Hessen, wo das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bzw. das Hessische Sozialministerium die Hörscreeningzentrale unterstützt, in Hamburg gelang die Finanzierung über einen Klinikverbund, in Baden-Württemberg hingegen findet wie in Niedersachsen gar keine Koordination statt. Dort müssen Eltern besonders wachsam sein und ihr Baby im Zweifel selbst zum Neugeborenen-Hörscreening und zu Nachkontrollen bringen.

Für den zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin scheint das Problem nicht besonders dringlich zu sein. Zwar hatten die Gesundheitsplaner bei der Einführung des Neugeborenen-Hörscreenings eine Qualitätskontrolle versprochen, zweieinhalb Jahre später allerdings ist davon noch nichts zu sehen. Die Umsetzung, kommentiert G-BA- Sprecher Kai Fortelka, sei "bisher nicht abschließend konkretisiert".

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Quellen

Gespräch mit Prof. Antoinette am Zehnhoff-Dinnesen, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Phoniatrie und Pädaudiologie, Uni Münster, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie,
Präsidentin der Union der Europäischen Phoniater, Juni 2011
Gespräch mit Prof. Günter Reuter, HNO-Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover, Juni 2011
Gespräch mit Kai Fortelka, Gemeinsamer Bundes-Ausschuss, Berlin, Juni 2011
"Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen bei Neugeborenen", Abschlussbericht S05-01 des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 2007

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