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Wurzelbehandlung immer vor Stiftaufbau?

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  • Wurzelbehandlung immer vor Stiftaufbau?

    Hallo,
    bei mir soll am vorletzten unteren Backenzahn eine Krone mit Stiftaufbau erfolgen. Der Zahn wurde vor ca. 10 Jahren wurzelbehandelt und ist laut Heil- und Kostenplan ein "erhaltungswuerdiger Zahn mit weitgehender Zerstoerung". Die KK hat die Behandlung genehmigt und diese soll naechste Woche beginnen. Seit einer Woche habe ich an diesem noch nicht behandelten Zahn Schmerzen und genau darunter ist ein Lymphknoten schmerzhaft geschwollen. Jetzt denke ich, dass mit der Wurzel etwas nicht in Ordnung ist und dort vorher eine Wurzelbehandlung stattfinden muss. Meine Fragen sind jetzt:

    1. Wird bei einem Stiftaufbau vorher sowieso immer eine Wurzelbehandlung gemacht?

    2. Falls nicht: Wuerde die Krankenkasse diese bezahlen beim vorletzten Backenzahn?

    Bei mir sind noch alle Zaehne vorhanden.

    Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
    Liebe Gruesse Steffi


  • Re: Wurzelbehandlung immer vor Stiftaufbau?


    Hallo,

    für einen Stiftaufbau ist die Wurzelbehandlung (WB) eine Voraussetzung. Die WB muss aber nicht unmittelbar vorher erfolgen, Sie kann auch durchaus, wie in Ihrem Fall, älter sein.

    Sollte sich an diesem Zahn die Wurzelspitze entzündet haben, muss dies zuerst behandelt werden, korrekter Weise mittels Erneuerung der WB (Revision).

    Manch eine Kollege würde mit Sicherheit eine Wurzelspitzenresektion anbieten, davon ist aber als erste Maßnahme abzuraten.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

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    • Re: Wurzelbehandlung immer vor Stiftaufbau?


      Hallo Herr Dr. Schmitz Heuser,

      vielen Dank fuer Ihre Antwort.

      Warum wuerden Sie von einer Wurzelspitzenresektion abraten?

      Wuerde die Krankenkasse die Kosten fuer die Wurzelbehandlung bzw. die Wurzelspitzenresektion in meinem Fall uebernehmen?

      Mit freundlichen Gruessen
      Steffi

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      • Re: Wurzelbehandlung immer vor Stiftaufbau?


        Hallo,

        von einer WSR rate ich ab, weil die Ursache meist in einem infiziertem Wurzelkanal liegt. Bei einer WSR wird die Wurzel gekürzt, aber nicht von innen gereinigt, die Ursache bleibt also weiterhein bestehen. Eine WSR würde aber von der Kasse übernommen werden.

        Die Kostenübernahme bei einer erneuten Wurzelbehandlung ist strittig. Die KK sagen meist "ja, wird bezahlt". Eine solche sog. Revision ist aber sehr aufwendig und nicht durch die Erstattung der KK gedeckt. Daher wird eine Revision meist entweder privat oder mit Zuzahlung durchgeführt.

        Gruß Peter Schmitz-Hüser

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