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Kostenübernahme BKK bei Zahnersatz

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  • Kostenübernahme BKK bei Zahnersatz

    Hallo,
    folgender Fall: Meine Freundin hat sehr schlechte Zähne und jetzt sollen einige erneuert werden. Sie hat ein Zahnversicherung die auch einen Teil übernimmt. Der Zahnarzt, legte ein Konzept vor, dass die Krankenkasse einfach zerschlagen hat. Sie musste zu einem Gutachter der Krankenkasse und der meinte das es irgendwie mit Klammern gemacht werden soll, was die günstigere Alternative ist. Was kann man dagegen tun? Muss man das so hinnehmen?

    Gruß
    Mario


  • Re: Kostenübernahme BKK bei Zahnersatz


    Hallo,

    leider sind es zwei Paar Schuh, was die Krankenkasse übernimmt und was medizinisch möglich ist.

    Je nach Zahnbefund kann es sein, dass die Krankenkasse als sog. Regelversorgung eine Klammerprothese vorsieht. Wenn Sie eine andere Therapie vorziehen (wie z. B. von Ihrem ZA vorgeschlagen), erstattet die Krankenkasse die Klammerprothese, der Rest muss privat getragen werden.
    Sprich, die Aussage des Gutachters bedeutet nicht, dass die Behandlung so nicht durchgeführt weden darf oder eine andere Behandlung erfolgen muss, sie bezieht sich lediglich auf das, was die Krankenkasse beisteuert.

    Sollte Ihr ZA der Meinung sein, der Gutachter würde die Situation grundsätzlich falsch einschätzen (z. B. die Erhaltungsfähigkeit einzelner Zähne), kann ein Gegengutachten eingefordert werden.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

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