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Abzocker Zahnärztin

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  • Abzocker Zahnärztin

    Hallo!
    War nur zwei Mal bei besagter ZÄ, weil diese mich mit akuten Schmerzen nicht behandeln wollte, bevor Kostenvoranschlag für Krone von KK zurück ist. An zweitem Termin bekam ich sauteure Zahnreinigung (bei der noch ein Zahn verletzt wurde am Schmelz, obwohl ich sagte, dass meine Zähne zu dünnen Schmelz haben und vorsichtig behandelt werden müssten) und kurze Bewertung von neuem Rö durch ZÄ, bei der sie weiteren Zahn als überkronungsbedürftig diagnostizierte. Nun habe ich in Rechnung Posten Ä6, vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: gesamter HNO-Bereich, Augenabschnitte, stomatognathe System, Nieren, Harnwege. vollständiger Gefäßstatus. Ist das in Ordnung? Sie hat nur ein Mal kurz auf die Zähne geschaut und das war´s. War wegen Umzügen schon bei ein paar ZÄ, aber so dreist war noch keiner. Wie kann ich mich wehren? Liebe Grüße
    P.S. Ebenfalls A Ä5 symptombezogene Untersuchung; analog §6 Abs.2 Erhebung PSI Code - kann das jemand übersetzen? Danke!!!!


  • RE: Abzocker Zahnärztin


    hi,

    hast du denn vor der untersuchung eine private mehrkostenvereinbarung unterzeichnet? hast du zu diesem zweck auch einen kostenvoranschlag erhalten?

    private mehrkosten, über die du vor der behandlung nicht ausreichend informiert wurdest (dazu gehört ein kostenvoranschlag sowie eine private mehrkostenvereinbarung, die von dir VOR der behandlung unterzeichnet werden muss), sind ohnehin nicht statthaft.

    die feststellung des psi-codes (parodontalstatus) ist zudem kassenleistung. generell zum psi-code kannst du hier etwas nachlesen:

    http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/...ges2/zmed1.htm

    als zahnarzt ist es übrigens nicht gestattet, nach der gebührenordnung für ärzte abzurechnen - zudem ist die position A5 neben A6 sowie A8 gar nicht berechnungsfähig.

    § 6 Abs. 2 GOÄ regelt ÄRZTLICHE leistungen, die nicht durch die GOÄ abgedeckt sind; die GOÄ regelt KEINE zahnärztlichen leistungen und ermöglicht zahnärzten auch nicht, nach GOÄ abzurechnen.

    die erhebung des parodontalstatus muss - wenn überhaupt - nach der gebührenordnung für zahnärzte (GOZ) erfolgen ... allerdings ist dies ja kassenleistung.

    die beiden gebührenordnungen findest du zum genauen nachlesen hier:

    http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm

    http://www.e-bis.de/goz/defaultFrame.htm

    ansonsten kannst du dich auch an deine krankenkasse wenden - oder auch an die kassenzahnärztliche vereinigung!

    gruß, chris.

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    • RE: Abzocker Zahnärztin


      Hallo,

      hier wird vielleicht etwas schnell geschossen...

      Also:
      Daß Sie ein ZA mit akuten Schmerzen nicht behandelt, kann ich mir schwer vorstellen. Was hatten/ haben Sie denn für Beschwerden?

      Bei einer Zahnreinigung wird ein Zahn nicht einfach so beschädigt, auch bei dünnem Schmelz nicht. Es gab vermutlich schon vorher eine Schädigung.
      Mich würde interessieren was sauteuer heißt und welche Positionen auf der Rechnung stehen.

      Zur Sorgfalt der Kollegin kann ich nichts sagen, die Rechnungsstellung (Ä5, Ä6) ist ungewöhnlich. Nornmalerweise läuft dies über GOZ-Positionen, die aber vom Wert her ähnlich sind (Stichwort Abzocke). Da Sie privatversichert sind, gibt es auch keine Mehrkostenvereinbarung o. ä. für solche Leistungen und Sie werden von der PKV voll erstattet.

      Gruß Peter Schmitz-Hüser.

      Kommentar


      • RE: Abzocker Zahnärztin


        hi,

        hättest vielleicht vorher mal sagen sollen, dass du PP bist! ;-)

        die abrechnung eines PP erfolgt im zahnärztlichen bereich durch die GOZ, nicht durch die GOÄ - allerdings sind die "untersuchungs"-abrechnungspositionen kostenmäßig ähnlich - kannst du ja mal einfach anhand der gebührenordnungen GOZ/GOÄ nachlesen. sollte man sich als PP ohnehin doch schon aus eigeninteresse mal ausreichend durchlesen ....

        was verstehst du denn unter abzocke - 2.3, 3.5 oder darüber?

        die erstattung durch deine pkv wird ja durch deine von dir untezeichneten versicherungsbedingungen bestimmt - i.d.r. irgendas zwischen 50% und 100% ... eben je nach vertragsleistungen.

        allerdings ist trotzdem die abrechnung nach GOÄ meines erachtens nicht statthaft - dies ist auch schon allen dadurch ersichtlich, dass MKG'ler etc., die zahnärztliche leistungen erbringen (für die sich eine abrechnungsposition in der GOZ findet), diese leistungen über die GOZ abzurechnen haben (§ 6 Abs.1 GOÄ).

        von daher ist die rechnungsstellung inkorrekt - allerdings stellt sich die frage, was überhaupt von deiner versicherung übernommen wird ... du solltest mal nachrechnen, ob die abrechnung nach GOÄ nicht kostengünstiger ist. und wenn da weniger bei raus kommt, wird das deiner versicherung nur recht sein ....

        chris.

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        • abrechnungspositionen


          abrechnungspositionen:

          aus dem bereich A GOÄ: abrechnungsziffer 5 (ermittlung psi-code) sowie 6.

          wobei eine berechnung von ziffer 5 neben ziffer 6 gemäß GOÄ nicht möglich ist.

          allerdings ist ja ohnehin eine berechnung nach GOÄ für zahnärztliche lesitungen nicht statthaft - auch wenn die betreffende zahärztin zudem z.b. allgemeinärztin ist ...

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