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Wurzelbehandlung bei einem überkrontem Zahn?

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  • Wurzelbehandlung bei einem überkrontem Zahn?

    Hallo,
    ich habe im Dezember letzten Jahres eine Krone auf einem Backenzahn unten links erhalten. Dafür wurde der Zahn abgeschliffen. Mein ZA meinte, dass viel Zahnsubstanz beim Schleifen verloren ging und das der Nerv bereits "rausguckt". Schmerzen hatte ich die ganze Zeit, auch als ich das Provisorium bis zur richtigen Krone trug. Doch darauf ging mein ZA gar nicht ein. Er meinte, wenn die richtige Krone drauf ist, würde der Schmerz weggehen.
    Leider ist das nicht der Fall. Der abgeschliffene Rest-Zahn mit dem schon "sichtbaren" Zahn-Nerv wurde von meinem Zahnarzt versiegelt, bevor er die Krone aufsetzte. Anfangs hatte ich auch keine Beschwerden. Doch dies hielt nicht lange an. Inzwischen kann ich links kaum kauen. Der Zahn ist druckempfindlich. Selbst wenn ich nur mit der Zunge rankomme, habe ich leichte Schmerzen.
    Was soll ich denn jetzt nur machen? Ich bin der Meinung, der Nerv ist dermaßen "oberflächig", dass ich ihn ständig reize und somit Schmerzen habe!! Ist eine Wurzelbehandlung meine letzte Chance, schmerzfrei zu werden? Wie führt denn der Zahnarzt diese Wurzelbehandlung durch? Bohrt er dafür durch die neue (teure) Krone durch oder muss er diese abnehmen? Was ist, wenn sie dabei zerbricht oder kaputt geht? Wer bezahlt dann eine neue?

    Ist eine Krone über einen wurzelbehandelten Zahn überhaupt noch möglich, da ein wurzelbehandelter Zahn doch mit der Zeit spröde wird, oder

    Wer hat zu diesem Thema schon Erfahrungen und Erfolge?? Bin über jede Antwort und Info dankbar.




  • RE: Wurzelbehandlung bei einem überkrontem Zahn?


    Hallo Mandy77

    In Anbetracht deiner Schilderung sehe ich im bisherigen Verlauf der Behandlung einige Fehler.
    Auf die Krone besteht eine Gewährleistungspflicht v. 2 J.
    Du solltest dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung stzten u. erkundigen, eventuell einen Gutachter hinzuziehen.

    Ein wurzelbehandelter Zahn kann mit einer Krone alt werden.
    Die Vorgehensweise zur WB muß der behandelde ZA an Hand der Situation bestimmen.

    Wie Du schilderst war angeblich der Nerv sichtbar, was für einen Durchbruch in die Pulpa des Zahnes spricht. Meines Erachtens hätte die entgültige Versorgung mit der Krone hinausgezögert werden müssen.
    Versuch Dich bei der Krankenkasse zu informieren u. sprich anschließend deinen ZA über weitere Maßnahmen an. Für den Fall da eine Extrktion während der Gewährleistung notwendig wird, solltest Du Dich auch erkundigen.
    Alles Gute, Gruß Minou

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    • RE: Wurzelbehandlung bei einem überkrontem Zahn?


      Hi Mandy!
      Wenn dein ZA sagt das der Nerv "rauskuckt" meint er entweder man sieht ihn nur indirekt (eine dünne Schicht Zahnschmelz liegt noch darüber) dann ist keine Wurzelbehandlung nötig, oder er meint direkt (aus der Stelle wo der Nerv eröffnet ist kommt Blut) dann brauch er schnellst möglich eine Wurzelbehandling. Dazu kann der ZA die Krone einfach von oben aufbohren und so an den Nerv/die Wurzel gelangen. Es gibt versch. Mögl. einer Wurzelbehanlung 1. er macht eine toxische Einlage und der Nerv stirbt (i.d.R. nach 2-3 Wochen) ab oder 2. er gibt dir eine Spritze und zieht den Nerv (Vitalextirpation). Der Wurzelkanal wird aufbereitet, um zu kontrollieren ob die Wurzel bis zur Wurzelspiitze (Apex) aufbereitet ist sollte dein ZA ein Zahnfilm machen. In der letzten Sitzung wird dann der Zahn gefüllt (Wurzelfüllmaterial)---- Wie ich es jetzt beschrieben hab ist es am leichteten für Laien zu verstehen denke ich. Natürlich gibt es abhängig v. ZA abweichungen von der Dauer der Behandlung. Die Krone dürfte je nach Lage der Wurzeln nicht kaputt gehen und wenn e doch der Fall sein soll kann eine neue Krone unter Garantieleistung angefertigt werden.
      Bei guter Behandlung und Kontrolle (z.B. Röntgen) kann der Zahn noch einige Zeit "stehen".
      Der ZA ist jedoch nicht erfolgsgeschuldet.
      Tschaui
      Viel Glück.





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      • RE: Wurzelbehandlung bei einem überkrontem Zahn?


        Hallo Trinity_ZFA,
        vielen lieben Dank für Deine ausführliche und vor allem verständliche Antwort.
        Nächste Woche habe ich einen ZA-Termin und da werde ich das Problem ansprechen. Malsehen, was der ZA dann vorschlägt bzw. wie es dann weiter geht. Ich habe auch vor, mal bei meiner Krankenkasse bezüglich des Problems nachzufragen. Mal schauen, was die dazu sagen.
        Also noch mal vielen Dank.

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        • RE: Wurzelbehandlung bei einem überkrontem Zahn?


          Servus Mandy,

          entscheidend ist, dass Deine Beschwerden vor dem Einsetzen der Krone bereits vorhanden waren. Dies bedeutet, dass die Krone nur provisorisch hätte eingesetzt werden dürfen! Setzt sie der ZA dennoch definitiv ein trägt auch er das Risiko!

          So wie Sie die beschwerden hier beschreiben, ist der Nerv geschädigt und wird ohne wenn und aber entfernt werden müssen. Alles andere ist "Hoffnung".
          Sie müssen nun geschickt verfahren, um nicht auf ev. entstehenden Kosten sitzen zu bleiben.
          Zum Vorgehen: Ihnen steht die Kopie der Karteikarte zu. Lassen sie sich diese gebe! Kopierkosten können vom ZA verlangt werden, persönliche Bemerkungen dürfen gelöscht sein, doch keine Behandlungsrelevanten Daten!

          Wenn Sie tatsächlich vor dem Eingliedern Ihre Beschwerden genannt haben, sollten diese auch in der Karteikarte vermerkt sein. Wenn nicht haben Sie ein Beweisproblem. Wenn Sie jetzt wirklich sicher sind, dass sie Ihre Beschwerden gemeldet haben, erheben Sie sofort "Einspruch" gegenm den Karteikarteneintrag und bitten diesen zu korrigieeren.

          Mal sehen was dann passiert?

          Anderenfalls, sollte eine sogenannte "cp" Bedeutung >tiefe Karies< in der Karte notiert sein, mus sich der ZA fragen lassen, warum er die Krone sofort entgültigeingesetzt hat.
          Es besteht die Möglichkeit, die Kronen zunächst "semipermanent" einzugliedern. Dann wäre die Abrechnung wieder möglich.

          Ich halte es nach Ihrer Schilderung für wenig hilfreich, eine solche Krone so zu zementieren, dass sie bei einer erforderlichen Wurzelbehandlung nicht problemlos abgenonmmen werden kann.

          Sollte die Karies vor Überkronung tatsächlich komplett entfernt worden sein, kann die Krone nach der Wurzelbehandlung wieder verwendet werden.

          Allgemein: das Risisko einer Wurzelbehandlung kann nicht der ZA übernehmen! Die Reaktion des Nerves lässt sich nicht vorhersehen!
          Stimmt Ihre Schilderung - siehe oben!

          Gruß DE

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          • RE: Wurzelbehandlung bei einem überkrontem Zahn?


            Im Großen u. Ganzen stimme ich zu.

            Aber: Das Risiko einer Wurzelbehandlung kann nicht der Zahnarzt übernehmen????
            Genau dieser hat den Patienten über "mögliche" Probleme zu informieren. Die Intensität u. Prfektion einer WB sind wohl mit ausschlaggebend, wobei ein Restrisiko im nicht sichtbaren Teil der endenden Wurzelspitzte bestehen bleibt, selbst bei bester Kontrolle. Wo bitte schön, bleiben hier die Informationen f. den Patienten, wie er sich verhalten soll.
            Gruß Minou

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            • RE: Wurzelbehandlung bei einem überkrontem Zahn?


              War heute wieder beim ZA. Er hat die Krone ganz leicht runter bekommen, da sich schon von selbst einwenig gelockert hatte, obwohl das ja eigentlich auch nicht normal ist!! Mein ZA hat die Krone in der Praxis zum reinigen behalten. Morgen muss ich wieder hin. Dann wird entschieden, was nun mit dem Zahn (oder was davon noch übrig ist) gemacht werden soll. Denn beim Kauen (also Druckausübung auf den Zahn) habe ich immer noch Schmerzen. Im Ruhezustand allerdings nicht. Mein ZA will daher warscheinlich eine Wurzelbehandlung machen. Wie gesagt, entscheidet sich morgen. Ist das denn die einzige Möglichkeit, den Zahn/Nerv ruhig zu bekommen? Soll ich das machen lassen , oder nicht? Ist vielleicht meine einzige Chance, zumal die Krone jetzt so gut runtergegangen ist. Denn wenn sie erstmal wieder einzementiert wird, dann ist´s schwierig... Ich bin ja inzwischen schon soweit, mir den Zahn ganz ziehen zu lassen... Ach , so richtig weiß ich es selbst nicht.... Ich hab nämlich mal gehört, dass man einen wurzelbehandelten Zahn nicht überkronen sollte. Stimmt das? Was würdet ihr mir raten? Mir graut es schon vor meinem morgigen ZA-Besuch....

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