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Was kann da passiert sein?

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  • Was kann da passiert sein?

    Sehr geehrter Herr Schmitz-Hüser,

    ich würde mich freuen, wenn Sie mir auch folgende Frage beantworten bzw. eine Vermutung anstellen.
    Ich mache mir Sorgen, weil am Dienstag an einem Backenzahn die Amalgamfüllung durch eine Kunststofffüllung ersetzt werden soll.

    Denn ich habe nach solch einer Behandlung bei einer anderen Zahnärztin schon einmal einen Backenzahn verloren.
    Nach Legen der Kunststofffüllung schmerzte der Zahn und die Beschwerden ließen auch in den folgenden Wochen nicht nach.
    Nachdem auch mehrmaliges Beschleifen des Zahns nichts gebracht hatte, verwies man mich an einen Endontologen.
    Dieser versuchte, den Zahn mit einer Wurzelbehandlung zu retten.
    Leider erfolglos.
    Nachdem der Endontologe zum letzten Mal eine medikamentöse Einlage gemacht hatte, trat eine Vereiterung an beiden Wurzelspitzen auf.
    Daraufhin ließ ich in einer Zahnklinik eine Wurzelspitzenresektion durchführen. Auch diese war erfolglos. Zwei Wochen nach dem Eingriff war die Entzündung wieder da.

    Ich musste den Zahn nach einem langen Leidensweg entfernen lassen.
    Und das alles nur, weil beim Austauschen der Füllung wohl etwas schief gelaufen ist!

    Haben Sie eine Erklärung dafür?

    Gruß,
    Angie


  • Re: Was kann da passiert sein?


    Hallo,

    eine Kette von sehr unglücklichen Ereignissen. Selbst wenn nach einer Füllung aus welchem Grund auch immer eine Wurzelbehandlung erforderlich ist, so sollte diese heutzutage in der Regel Erfolg haben.

    Was passiert ist, kann beides sein, medizinisch erklärbarer Verlauf oder ärztliches Missgeschick. Aber definitv nicht der Normalfall. In sofern erstmal Kopf hoch. Sollten sich aber wieder der gleiche Verlauf anbahnen, kann auch über eine zweite Meinung nachgedacht werden.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

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    • Re: Was kann da passiert sein?


      Warum nun bei Ihnen, offenbar ohne Not, sogar mit einer gewissen "Regelmäßigkeit" Amalgamfüllungen gegen "Plastikfüllungen" ausgetauscht wurden, impliziert die Frage der Notwendigkeit, der Indikation und der zahnärztlichen Abrechnungsmöglichkeiten!

      Kommentar

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