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ab wann genau schwanger?

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  • ab wann genau schwanger?

    Hallo,

    weiß jemand von euch, ab wann genau man juristisch als schwanger gilt? Der Hintergrund: mein Chef hat mir vor einigen Wochen zum Ende diesen Monats gekündigt, und nun meint meine Ärztin, ich sei schwanger. Mein Problem ist nun, dass ich nicht absolut sicher bin, dass die Kündigung unwirksam ist, da die Befruchtung in etwa in diesen Zeitraum fällt. Das heißt, zum Zeitpunkt der Kündigung war ich evtl. noch gar nicht schwanger. Nun hörte ich aber, dass man in einem solchen Fall mit dem ersten Tag der letzten Periode als schwanger gilt, dieser Zeitpunkt nun würde ja doch vor der Kündigung liegen. Weiß jemand, wie genau sich das nun verhält? Vielen Dank ...

    Yvonne


  • RE: ab wann genau schwanger?


    Hallo,

    frage einmal im Gyn-forum.

    Oder einen Juristen bzw. bei der entsprechenden Gewerkschaft oder am besten deine Ärztin. Diese Stellen
    können dir sicherlich Auskunft geben.

    Viele Grüße
    Monika Hagemann

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    • RE: ab wann genau schwanger?


      hallo,

      hast du schon antworten bekommen?
      ich weiss es auch nicht genau... aber ich meine gelesen zu haben... wenn man 2 wochen vor kündigung schwanger war und dies nachweisen kann, dann müsste die kündigung undwirksam werden... aber wie gesagt genau weiss ich es auch nicht!!!

      Mfg Icy

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      • RE: ab wann genau schwanger?


        Also grundsätzlich wird die Schwangerschaft ab dem ersten Tag der letzten Periode gezählt, das bedeutet, beim Ausbleiben der Regelbist du bereits in der 4 Schwangerschaftswoche. (Wenn du einen guten Arzt hast, kann er das sicher bestätigen) Arbeitsrechtlich sieht es viel komplizierter aus. Kündigungsfrist, Art des Dienstverhältnisses,Kollektivvertragsbestimmungen usw......da ist es das Beste du erkundigst dich bei der Arbeiterkammer. Tatsache ist, dass das Dienstverhältnis ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht mehr aufgekündigt werden kann (bei befristetetn Dienstverhältnissen wird wird die Befristung bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes gehemmt) Aber wie so schön in allen Gesetzen gibt es Ausnahmen. Unbedingt zur Arbeiterkammer gehen und mit deinem Arzt wegen einer Vordatierung sprechen.

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